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Welche Rechte hat die Polizei und welche Rechte hat man gegenüber der Polizei?Wo stehen meine Rechte?
zB hat die Polizei Wohnungsdurchsuchungsbefehl? Was kann Sie fragen und dwas darf Sie fragen?
Wo stehen meine Rechte (im Internet) ???
DANKE
19 Antworten
- derliebe1611Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hui!! Manch einer wirft hier ja alles durcheinander. Die Polizei wird im Rahmen der StPO, des OWiG oder des Polizeiaufgabengesetzes des jeweiligen Landes tätig und niemals im Rahmen des BGB, es ei denn es liegt ein Amtshilfeersuchen z.B. Gerichtsvollzieher vor, allerdings ist dann die ersuchende Behörde für die Rechtmäßigkeit verantwortlich und nicht die Polizei. Es würde sicherlich zu weit gehen hier die einzelnen Rechte und Pflichten des Polizeibeamten und des Bürgers zu erläutern. Nur kurz gesagt, ist niemad verpflichtet gegenüber eines Polizeibeamten eine Aussage zu treffen, weder als Zeuge noch als Beschuldigte bzw. Betroffener. Selbst eine Falschaussage vor der Polizei ist nicht strafbar, jedoch in einem späteren Prozess können vom Richter oder Staatsanwalt diesbezüglich Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit gezogen werden.
Auch eine Wohnungsdurchsuchung ist ohne richterlichen Beschluß durchaus zulässig, bei Gefahr im Verzug , das Gleiche gilt für Beschlagnahmen bzw. Sicherstelung von Beweismitteln.
Also nicht immer wird in Filmen, sei es in amerikansichen noch in deutschen Filmen nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften gehandelt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
die Polizei ist nur der End-Arm der Judikative. Somit kann sie nicht selber das Haus durchsuchen, sondern braucht einen Durchsuchungsbefehl vom Staatsanwalt.
Fragen darfst Du Polizisten alles, dennoch sind sie Respektspersonen und somit muss man eben mit Beamtenbeleidigung aufpassen, gelle!
- vor 1 Jahrzehnt
O weia! Da sind ja wieder reichlich Hobbyjuristen zu Werke gewesen...
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch und nicht Bundesgesetzbuch
Die Polizei ist EXECUTIVORGAN (auch wenn das Wortspiel "...End-(d)arm der Judicativen..." ganz nett ist)
Der TÜV hat zum Teil auch hoheitliche Aufgaben, darf aber dennoch keine Wohnung durchsuchen.
Die Beamtenbeleidigung als solche gibt es nicht. Ein Beamter kann nicht anders beleidigt werden als ein Staatsbürger. Nachdem die Beleidigung jedoch ein Antragsdelikt darstellt und der Geschädigte hier einen Strafantrag stellen müsste, kann im Falle einer Beleidigung eines Beamten der Dienstherr diesen Antrag stellen. Im Übrigen wird in der Regel ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft bejaht werden.
Zur eigentlichen Frage:
Polizei ist Ländersache und je nach Bundesland, ist da wo Polizei drauf steht nicht immer die gleiche Polizei drin.
In Bayern z.B. regelt das Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der staatlichen Bayerischen Polizei (PAG) eben deren Befugnisse. In Hssen regelt dies das: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Desweiteren ist Polizei auch nicht immer die Polizei, die mit TatüTata und Durchsuchungsbeschluss fremde Wohnungstüren aufsprengt. ;-)
Fragen kann die Polizei grundsätzlich alles, ebenso wie auch du alles fragen kannst.
Meine persönlich Meinung. Statt immer nur nach seinen Rechten zu fragen, sollte man sich auch mal nach seinen Pflichten erkundigen. Vor was hast Du Angst? Willkürlich wird wohl kein Polizeibeamter einfach so mal Deine Wohnung durchsuchen und dadurch Job und Pensionsansprüche riskieren.
Ein Kalauer zum Abschluss:
Im Internet stehen Rechte u.a. auf den Seiten der NPD.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo Mace_V,
alle Rechte hier aufzuführen, würde wohl etwas den Rahmen sprengen.
Wenn Du allerdings bei dejure.org schauen, und durch das Polizeigesetz klicken möchtest, kannst Du folgendem Link folgen.
http://dejure.org/gesetze/PolG/1.html
Ich denke das ist recht aussagekräftig - zumindest im Bezug daraufhin, was die Polizei darf.....
Im Umkehrschluß kannst Du hier einige Deiner Rechte ableiten.
Auch mit Hinweisen zu den einzelnen Paragraphen auf Gerichtsurteile.
Viel Spaß beim schmökern....
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- immichLv 4vor 4 Jahren
Jetzt bist Du gefordert, erstatte Anzeige, informiere die Medien, stelle Dich als Zeugin zur Verfügung. Solange Bürger schweigen können die Kriminellen in Uniform machen replaced into sie wollen ... Der "Staat schützt Polizisten" ... naja, der Staat bist auch DU, ein Teil des Staates. Der Staat ist keine anonyme enterprise!
- vor 5 Jahren
Frage: Darf die Polizei mich einfach so mitnehmen wenn sie zu mir kommt?
Es geht um Medikamente! Jeden Montag gehe ich ins Foyer Le Rôtillon nach Lausanne, um meine Meds zu holen! Aberrrrrrrrrrrrr, ich brauche die nicht! Mein Gesundheitszustand ist stabil und gut! Was sind das für Leute?
- vor 1 Jahrzehnt
Es gibt eine Ausnahme wo Polizeibeamte OHNE Durchsuchungsbefehl in die Wohnung dürfen.. und zwar nach dem Notstandsgesetz.. d. h. bei Gefahr im Verzug..!!!
- vor 1 Jahrzehnt
Die Polizei hat ein Hoheitsrecht, der Bürger das jedermannsrecht. Im BGB stehen auch die rechte eines Bürgers drin aber man braucht einen Anwalt um sie zu verstehen.