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Was ist wenn man von einen auf den anderen Tag Mutter wird???

Was darf man alles den beantragen wenn das kind schon auf der welt ist und man von der schwangerschaft nicht wuste. darf man dann auch so einfach aus einer kleinen wohnung ausziehen wenn das neue da ist oder muß trotallem die kündigungszeit eingehalten werden. und wo bekommt man unterstützung???????

20 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Am besten du sagst erst dem Vater bescheid

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann nur dazu sagen, man wird nicht von einem Tag zum anderen Mutter, sondern du hast neun Monate Zeit damit dich auseinanderzusetzen und viel Zeit dich um die Dinge zukümmern, die deine Schwangerschaft angehen. Kündigungszeit fragst du am Besten mal deinen Vermieter, wenn er Verständnis hat, wird er dich unterstützen. Wenn du dein Ungeborenes beim Arzt regelmäßig untersuchen lassen wirst, wird er dir wichtige Tipps mit auf den Weg geben, wo du was beantragen kannst usw. Wenn nicht, frage deine Mutter, sie ist die beste Ansprechpartnerin in dieser Zeit ( Vorrausgesetzt du hast es ihr nicht verschwiegen ) und sollte dich unterstützen wo sie nur kann.

    LG und alles Gute

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Am besten gehst du mal zu Pro Familia.

    Die haben in allen Städten Beratungsstellen.

    Die helfen Dir bestimmt weiter.

    www.profamilia.de

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Jugendamt hilft dir ganz sicher, da brauchtst du auch keien Angst haben!!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich beim Jugendamt erkundigen.

    Die Kündigungsfrist musst du wahrscheinlich trotzdem einhalten.

    Aber Säuglinge brauchen doch anfangs nicht so viel Platz. Das geht anfänglich bestimmt auch in einer kleinen Wohnung!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider sind die Ämter & Behörden nicht zu pauschalisierten Auskünften (Also der Art: "Was steht mir zu?") sondern nur zu konkreten Anfragen ("Steht mir das & das zu?") verpflichtet.

    Eine sehr gute Selbsthilfe incl. Antragsformularen bietet das Buch:

    "MEIN RECHT AUF SOZIALLEISTUNGEN - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Sozialhilfe - Sonstige Sozialleistungen / Mit Hartz IV!"

    von Albrecht Brühl & Jürgen Sauer

    19. Auflage / Beck - Rechtsberater im dtv

    ISBN 3 - 423 - 05243 - 0

    € ***9,50** (D)

    Vielleicht hilft es Dir weiter!

    Alles Gute für Euch!

    Quelle(n): s. Literaturangabe
  • susi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Kündigungsfristen bei Wohnungen müssen eingehalten werden es sei denn der Vermieter ist mit einem frühzeitigen Auszug einverstanden.Einfach fragen evtl.Nachmieter stellen.Wieso Unterstützung jeder sollte selbst für seine Kinder geradestehn,das einzige was einem zusteht ist doch das Kindergeld,und der Unterhalt vom Vater.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ...hallo...man kann beim zuständigen arbeitsamt bzw.sozialstelle alles beantragen was man braucht, am besten so schnell wie möglich. leider muß man viele fragen beantworten, die nicht so angenehm sind. leider muß man in den meisten fällen eine kündigungsfrist einhalten, versuche aber trotzdem mit deinem vermieter ins gespräch zu kommen. da am anfang das baby nicht so viel platz braucht, hast du noch etwas spielraum um dich erstmal auf die neue situation einzustellen. auch hilfe leisten hilfevereine wie die DRK und die Arbeiterwohlfahrt. alles gute

    Quelle(n): eigene erfahrungswerte
  • vor 1 Jahrzehnt

    Herzlichen Glückwunsch, erst einmal.

    Am besten Du gehst erst einmal auf die Gemeinde und holst dir da die Anträge für Erziehungsgeld und Kindergeld. Gibst deiner Krankenversicherung Bescheid, daß das kleine gleich Krankenversichert wird. Das kostet nix. Im Regelfall wird es bei dir mitversichert. Ich denke, aber das du in der Wohnung bleiben mußt, aber du kannst ja mal mit deinem Vermieter sprechen. Vielleicht hat er ja verständnis. und euch eher raus. Ich denke, beim Jugendamt kannst du auch mal anrufen, die helfen dir bestimmt auch.

    Viel Glück.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    geh auf das amt für familie und soziales dort gibt es familien in not die helfen dir ,dort kann man auch geld für die babyerstausstattung beantragen wenn du nachweisen kannst das du es nicht gewußt bekommst du es sicher nachgezahlt.bei der wohnung weis ich es nicht genau es hängt auch davon ab ob es privat ist oder eine wohnungs genossenschaft rede einfach mit deinem vermieter ,ich wünsch dir alles gute !

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