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waldschratt63
Hat jemand als Schmezpatient Erfahrungen mit dem in D verordnungs-, aber kaum erstattungsfähigen "Dronabinol"?
Diese Frage baut auf meine vorhergehende Frage nach allgemeinen Erfahrungen auf. Ziel ist es, Beispiele für die Verordnung von Dronabinol aus der Praxis für einen Widerspruch zum Ablehnungsbescheid zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu sammeln. Der Ablehnungsbescheid wurde auf "mangelnde Erfahrungen" gestützt, obwohl die Einstellung auf diesen Wirkstoff in einer anerkannten Fachklinik in Deutschland erfolgte. Daher ist es wichtig, "echte" Erfahrungen anzuführen und keine Statistik aus dem Herstellerbericht o.ä.
Selbstverständlich gehen nur die entsprechenden Antworten mit Quellenangabe ("Yahoo! Clever"), aber ohne nähere Angaben zum Poster in den Widerspruch ein!!!
Der Wirkstoff Dronabinol kann als Rezeptur- bzw. Defekturbestandteil in Deutschland verordnet werden, die Kostenübernahme durch die (Gesetzlichen!!) Krankenkassen erfolgt jedoch nur als sogenannte "Fallentscheidung"...
Danke für Eure Mithilfe!
1 AntwortSchmerzen & Schmerztherapievor 1 JahrzehntWarum unterliegen Angaben zu Wirkbestandteilen von Arzneimitteln oft der Geheimhaltung?
Der Zugang zur entsprechenden Internetdatenbank ist nur mit Arzt- oder Apothekencode möglich, die Scripten zu den pharmakologischen Vorlesungen jedoch sind zugänglich.
Wo bleibt bei der Sperre der Produktinformationen das "Recht auf Information", sprich das Recht auf Informationsselbstbestimmung, wie es das Grundgesetz vorschreibt? Oder wie es auch im Patientenrecht gefordert wird?
Wohlgemerkt, es geht um Eigenschaften, Wirkungsweise und Nebenwirkungen, NICHT um die Herstellung (Was z. Bsp. für manche nicht-Betroffene gerade bei Canabinoiden interessant ist... Diese Informationen sind jedoch oft frei verfügbar!!)
3 AntwortenRecht & Ethikvor 1 JahrzehntHat jemand Erfahrungen mit dem Arzneimittel-Wirkstoff DRONABINOL?
Im Rahmen der Schmerztherapie wurde von einer Fachklinik die Einstellung auf ein dronabinolhaltiges Medikament gem. BtMG vorgenommen. Nach der Entlassung lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab. Entsprechend der Gesetzeslage sind jedoch 'Einzelfallentscheidungen' möglich und schon des Öfteren erfolgreich gewesen!
Für die bevorstehende strittige Auseinandersetzungen werden Hinweise und Ratschläge gesucht; die Produktinformationen des Herstellers wurden bereits eingeholt und eingearbeitet.
Danke für Eure Hilfe!
3 AntwortenSchmerzen & Schmerztherapievor 1 JahrzehntWer kennt sich mit deutschen Stipendien an Grundschulen aus?
Der Freistaat Sachsen hat für das neue Schuljahr für die Altersklasse 8-12 (bzw. 13) Jahre 13 Schülerstipendien für Schüler mit Migrationshintergrund, die ausserdem noch begabt und sozial engagiert sind, geschaffen (Projekt "START"). START bietet monatlich 100 Euro Bildungsgeld, einen PC mit Internetzugang sowie kostenlose Beratungsangebote und Bildungsseminare.
Gibt es derartiges auch für deutsche Kinder aus sozial schwachen Schichten?
Wenn "Nein!", warum nicht?
3 AntwortenFinanzielle Hilfenvor 1 JahrzehntHat jemand Erfahrungen mit der Schweizer Kreditvermittlung "LiquidFirst AG Zürich"?
(Handelsregisterauszug ist mir bekannt)
2 AntwortenFinanzierungvor 1 Jahrzehnt