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Wie läuft die Kautionsrückzahlung bei Pauschalmiete?
Wohne seit etwas mehr als 1 Jahr zur Untermiete (1 Zi.) und wurde jetzt von der Vermieterin (Eigenbedarf) fristgem. gekündigt. Jetzt will sie die Kaution erst zurückgeben wenn sie irgendwann demnächst eine Nebenkostenrechnung erstellt. Habe bisher keine Nebenkosten bezahlt bzw. eine Abrechnung erhalten. Auch scheint sie die Kaution für sich verbraucht zu haben und hat nun ein Problem mit der Zahlung.
Was ist nunbezüglich der Rückzahlung an Fristen gestattet? Auch hat das LG Berlin entschieden, dass Nebenkosten nichts mit der Kaution zu tun haben.
Wer kann mir weiterhelfen?
LG von Spencer aus Hamburg
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Kaution MUSS auf ein Sparbuch eingezahlt werden, die Zinsen kommen dir zugute.
Nach Beendigung des Mietverhätlnisses kann der Vermieter in der Tat die Kaution bis zu restlosen Abwicklung aller Kosten und Nebenkosten, auch ggf. Regressansprüche wegen Schäden an der Mietsache etc. zurückhalten.
Die Gerichte halten einen maximalen Zeitraum von 1 Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses für die Rückzahlung noch für angemessen.
Keine Regel ohne Ausnahme:
Wenn die Nebenkosten geklärt sind und die Mietsache an einen anderen vermietet worden ist, ist die Rückzahlung sofort fällig, ein Rückbehalt ist nicht weiterhin zumutbar.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo!
Was ist denn vereinbart? Wurde die Kaution nicht z.B. auf ein Sparbuch eingezahlt udn dieses gesperrt? Schau doch bitte in Deinem Mietvertrag, es muss dazu ja etwas abgeschlossen geklärt sein. Wenn nicht, schau am besten einmal im Forum von 123recht.net, da gab es schon einige Male die selbe Frage.
- vor 1 Jahrzehnt
Spencer, Du kannst auf alle Fälle auf sofortige Rückzahlung der Kaution bestehen, wenn sichergestellt ist, dass Du Deinen Wohnbereich ordnungsgemäà und schadensfrei übergeben hast. Die Mietnebenkostenabrechnung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle! Setze ihr eine Frist und drohe damit, ansonsten zum Anwalt zu gehen!