Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wie mache ich mich Selbständig als Maler ohne Meisterbrief?

auch ohne altgesellenregelung, reisegewerbekarte.

wie umschreibe ich das am besten für die gewerbe anmeldung

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich will nicht seitenweise Artikel im Netz lesen um Dir einen Tip zu geben. Bei buhev.de/seiten/index.html kannst Du selbst nachsehen, was für Ausführungen erlaubt sind und was nicht.

    Viel Glück!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Novellierung des Handwerkrechts, 2005, fällt dein Handwerk unter die meisterfreien Gewerke. Das heißt, du benötigst überhaupt keinen Meistertitel mehr. Gehe zum Amt und melde ganz normal dein Gewerbe an.

    Viel Glück und gute Umsätze!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Melde ein oder mehrere Gewerbe der zulassungsfreien Berufe an, dafür musst du noch nicht einmal irgendetwas in dieser Richtung können (leider). Mein Tipp: Wenn du Raumausstatter, Parkettleger, Trockenbauer,... (siehe Liste) eintragen lässt, darfst du als Raumausstatter zumindest tapezieren und streichen. Fassaden, Lackierarbeiten, Hausflurrenovierung und einige andere Dinge sind nicht erlaubt. Als Parkettleger hast du den Bereich Fertigparkett und Laminat abgedeckt, und mit dem Trockenbauer alle Rigipsarbeiten. Je nach deinen Fähigkeiten kannst du noch anderes dazu nehmen (Fliesenleger, Estrichleger,...) Viel Erfolg, aber mach gute Arbeit!

  • pquaky
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Freund von mir hat sich als Künstler selbständig gemacht. Er macht phantastische Wandmalerei. Das darf er auch ohne Meisterbrief. Wenn er die Wand allerdings vorher weiss streichen muss, darf er das nicht. Dafür braucht man als Selbständiger widerum einen Meister. Solltest Du also künstlerisch begabt sein, dann melde das Gewerbe doch in dieser Richtung an.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Für Maler besteht weiterhin Meisterzwang, wie Du wohl auch weisst!

    Also darfst Du dementsprechende Tätigkeiten nicht ausüben...

    es sei denn, du stellst einen Meister ein!

    ich werd jetzt nicht darüber philosophieren, wie man das Gesetz umgeht und sich illegal verhält...

    die Liste für alle, die was anderes behaupten:

    Zulassungspflichtig, d.h. Meisterzwang besteht:

    Augenoptiker

    Boots- und Schiffbauer

    Brunnenbauer

    Bäcker

    Büchsenmacher

    Chirurgiemechaniker

    Dachdecker

    Elektromaschinenbauer

    Elektrotechniker

    Feinwerkmechaniker

    Fleischer

    Frisöre

    Gerüstbauer

    Glasbläser und Glasapparatebauer

    Glaser

    Hörgeräteakustiker

    Informationstechniker

    Installateur und Heizungsbauer

    Karosserie- und Fahrzeugbauer

    Klempner

    Konditoren

    Kraftfahrzeugtechniker

    Kälteanlagenbauer

    Landmaschinenmechaniker

    Maler und Lackierer

    Maurer und Betonbauer

    Metallbauer

    Ofen- und Luftheizungsbauer

    Orthopädieschuhmacher

    Orthopädietechniker

    Schornsteinfeger

    Seiler

    Steinmetzen und Steinbildhauer

    Straßenbauer

    Stukkateure

    Tischler

    Vulkaniseure und Reifenmechaniker

    Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

    Zahntechniker

    Zimmerer

    Zweiradmechaniker

    Zulassungsfreie Handwerke, d.h. es besteht kein Meisterzwang:

    Behälter- und Apparatebauer

    Betonstein- und Terrazzo-Hersteller

    Bogenmacher

    Brauer und Mälzer

    Buchbinder

    Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker

    Damen- und Herrenschneider

    Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher

    Edelsteinschleifer und -graveure

    Estrichleger

    Feinoptiker

    Flexografen

    Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

    Fotografen

    Galvaniseure

    Gebäudereiniger

    Geigenbauer

    Glas- und Porzellanmaler

    Glasveredler

    Goldschmiede und Silberschmiede

    Graveure

    Handzuginstrumentenmacher

    Holzbildhauer

    Holzblasinstrumentenmacher

    Keramiker

    Klavierbauer und Cembalobauer

    Korbmacher

    Böttcher

    Kürschner

    Metall- und Glockengießer

    Metallbildner

    Metallblasinstrumentenmacher

    Modellbauer

    Modisten

    Müller

    Orgelbauer und Harmoniumbauer

    Parkettleger

    Raumausstatter

    Rollladen- und Jalousiebauer

    Sattler und Feintäschner

    Schilder- und Lichtreklamehersteller

    Schneidwerkzeugmechaniker

    Schuhmacher

    Segelmacher

    Siebdrucker

    Sticker

    Textilreiniger

    Uhrmacher

    Vergolder

    Wachszieher

    Weber

    Weinküfer

    Zupfinstrumentenmacher

    Also bitte...

    Bei dem Thema ist Wissen gefragt, kein Glaube....

    Quelle(n): die liste ist in vielen Seiten im netz abrufbar: google search: maler +meisterzwang +liste 965 Treffer
  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann mußt du einen Meister einstellen und dein Problem ist gelöst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Melde ein Gewerbe für Innen- u. Außendekoration an und wenn man dich fragt, dann machst Du Dekorationen aller Art, einschl. Tischdekorationen (vom Malen musst Du der Behörde ja nichts erzählen)

  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Renovierungshilfsservice vielleicht?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe schon gehört, dass Malergesellen (ohne Meisterbrief bzw. großen Befähigungsnachweis) sich selbständig gemacht haben als Holz- und Bautenschützer und/oder Hausmeisterservice.

    Wenn man es dann aber übertreibt und z.B. Werbung für Malerarbeiten macht, gibt´s Ärger mit der Handwerkskammer.

    Wenn wirklich ein Malerbetrieb eröffnet werden soll, braucht man einen Konzessionsträger, also einen angestellten Mitarbeiter, der den Meisterbrief hat. Die "Opa-Regelung" (inaktiver Rentner mit Meisterbrief) funktioniert hier aber nicht (mehr), da der Kammer ein Anstellungsvertrag vorzulegen ist, aus dem hervorgeht, dass der Konzessionsträger mindestens 4 Stunden pro Tag für das Unternehmen tätig ist, angemessen entgolten wird und sich verpflichtet, die technische Betriebsleitung zu übernehmen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.