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Wie mache ich mich Selbständig als Maler ohne Meisterbrief?
auch ohne altgesellenregelung, reisegewerbekarte.
wie umschreibe ich das am besten für die gewerbe anmeldung
9 Antworten
- sysad-peggyLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich will nicht seitenweise Artikel im Netz lesen um Dir einen Tip zu geben. Bei buhev.de/seiten/index.html kannst Du selbst nachsehen, was für Ausführungen erlaubt sind und was nicht.
Viel Glück!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mit der Novellierung des Handwerkrechts, 2005, fällt dein Handwerk unter die meisterfreien Gewerke. Das heißt, du benötigst überhaupt keinen Meistertitel mehr. Gehe zum Amt und melde ganz normal dein Gewerbe an.
Viel Glück und gute Umsätze!
- vor 1 Jahrzehnt
Melde ein oder mehrere Gewerbe der zulassungsfreien Berufe an, dafür musst du noch nicht einmal irgendetwas in dieser Richtung können (leider). Mein Tipp: Wenn du Raumausstatter, Parkettleger, Trockenbauer,... (siehe Liste) eintragen lässt, darfst du als Raumausstatter zumindest tapezieren und streichen. Fassaden, Lackierarbeiten, Hausflurrenovierung und einige andere Dinge sind nicht erlaubt. Als Parkettleger hast du den Bereich Fertigparkett und Laminat abgedeckt, und mit dem Trockenbauer alle Rigipsarbeiten. Je nach deinen Fähigkeiten kannst du noch anderes dazu nehmen (Fliesenleger, Estrichleger,...) Viel Erfolg, aber mach gute Arbeit!
- pquakyLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ein Freund von mir hat sich als Künstler selbständig gemacht. Er macht phantastische Wandmalerei. Das darf er auch ohne Meisterbrief. Wenn er die Wand allerdings vorher weiss streichen muss, darf er das nicht. Dafür braucht man als Selbständiger widerum einen Meister. Solltest Du also künstlerisch begabt sein, dann melde das Gewerbe doch in dieser Richtung an.
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- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Für Maler besteht weiterhin Meisterzwang, wie Du wohl auch weisst!
Also darfst Du dementsprechende Tätigkeiten nicht ausüben...
es sei denn, du stellst einen Meister ein!
ich werd jetzt nicht darüber philosophieren, wie man das Gesetz umgeht und sich illegal verhält...
die Liste für alle, die was anderes behaupten:
Zulassungspflichtig, d.h. Meisterzwang besteht:
Augenoptiker
Boots- und Schiffbauer
Brunnenbauer
Bäcker
Büchsenmacher
Chirurgiemechaniker
Dachdecker
Elektromaschinenbauer
Elektrotechniker
Feinwerkmechaniker
Fleischer
Frisöre
Gerüstbauer
Glasbläser und Glasapparatebauer
Glaser
Hörgeräteakustiker
Informationstechniker
Installateur und Heizungsbauer
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Klempner
Konditoren
Kraftfahrzeugtechniker
Kälteanlagenbauer
Landmaschinenmechaniker
Maler und Lackierer
Maurer und Betonbauer
Metallbauer
Ofen- und Luftheizungsbauer
Orthopädieschuhmacher
Orthopädietechniker
Schornsteinfeger
Seiler
Steinmetzen und Steinbildhauer
Straßenbauer
Stukkateure
Tischler
Vulkaniseure und Reifenmechaniker
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Zahntechniker
Zimmerer
Zweiradmechaniker
Zulassungsfreie Handwerke, d.h. es besteht kein Meisterzwang:
Behälter- und Apparatebauer
Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
Bogenmacher
Brauer und Mälzer
Buchbinder
Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker
Damen- und Herrenschneider
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Edelsteinschleifer und -graveure
Estrichleger
Feinoptiker
Flexografen
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Fotografen
Galvaniseure
Gebäudereiniger
Geigenbauer
Glas- und Porzellanmaler
Glasveredler
Goldschmiede und Silberschmiede
Graveure
Handzuginstrumentenmacher
Holzbildhauer
Holzblasinstrumentenmacher
Keramiker
Klavierbauer und Cembalobauer
Korbmacher
Böttcher
Kürschner
Metall- und Glockengießer
Metallbildner
Metallblasinstrumentenmacher
Modellbauer
Modisten
Müller
Orgelbauer und Harmoniumbauer
Parkettleger
Raumausstatter
Rollladen- und Jalousiebauer
Sattler und Feintäschner
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Schneidwerkzeugmechaniker
Schuhmacher
Segelmacher
Siebdrucker
Sticker
Textilreiniger
Uhrmacher
Vergolder
Wachszieher
Weber
Weinküfer
Zupfinstrumentenmacher
Also bitte...
Bei dem Thema ist Wissen gefragt, kein Glaube....
Quelle(n): die liste ist in vielen Seiten im netz abrufbar: google search: maler +meisterzwang +liste 965 Treffer - vor 1 Jahrzehnt
Melde ein Gewerbe für Innen- u. Außendekoration an und wenn man dich fragt, dann machst Du Dekorationen aller Art, einschl. Tischdekorationen (vom Malen musst Du der Behörde ja nichts erzählen)
- vor 1 Jahrzehnt
Ich habe schon gehört, dass Malergesellen (ohne Meisterbrief bzw. großen Befähigungsnachweis) sich selbständig gemacht haben als Holz- und Bautenschützer und/oder Hausmeisterservice.
Wenn man es dann aber übertreibt und z.B. Werbung für Malerarbeiten macht, gibt´s Ärger mit der Handwerkskammer.
Wenn wirklich ein Malerbetrieb eröffnet werden soll, braucht man einen Konzessionsträger, also einen angestellten Mitarbeiter, der den Meisterbrief hat. Die "Opa-Regelung" (inaktiver Rentner mit Meisterbrief) funktioniert hier aber nicht (mehr), da der Kammer ein Anstellungsvertrag vorzulegen ist, aus dem hervorgeht, dass der Konzessionsträger mindestens 4 Stunden pro Tag für das Unternehmen tätig ist, angemessen entgolten wird und sich verpflichtet, die technische Betriebsleitung zu übernehmen.