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Ein Autofahrer soll keine Flipflops tragen. Wo ist die rechtliche Grundlage?

Update:

.... ich habe gar keine Flipflops.....

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Moin!

    Strassenverkehrsordnung:

    § 1

    Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Oder anders ausgedrückt, wer sich durch seine Kleidung selbst daran hindert seine Sorgfaltspflicht zu erfüllen, darf kein Auto fahren!

    Flipflops sind lebensgefährlich für sich und Andere, man bleibt zu leicht in den Pedalen hängen!!!

  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das gilt nicht nur für Flipflops, sondern für Schuhe allgemein, in denen Du keinen festen Halt hast oder nicht das richtige Gefühl - wie z.B. diese Monstersohlenschuhe (heißen die Buffalos...?)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was Kashba da von sich gibt, ist glatter Unsinn. Möglicherweise hatte der Polizist von der Straßenverkehrsordnung keine blasse Ahnung. Baust Du barfuß einen Unfall, dann hör Dir mal an, was Deine Versicherung dazu sagt.

    Flipflops, barfuß fahren etc. ist schlicht verboten, nicht nur weil sie nicht dem § 1 der Straßenverkehrsordnung entsprechen. So zu fahren ist unverantwortlich und lebernsgefählich. Versuch mal mit Flipflops oder ähnlichen Leichtgewichten eine Notbremsung hinzulegen. Gleiches gilt für für klobige, unförmige, schwere Schuhe (etwas Skistiefel).

    Also ruhig mal ein bisschen denken, ehe man die Rechtmäßigkeit vernünftiger Verbote in Zweifel zieht!

    Quelle(n): Jahrelange Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, ich hatte einmal einen kleinen Unfall. Ich war an einer Ampel aus dem Stand auf den Wagen vor mir gerollt, weil ich meinen Blick auf den Rücksitz gewendet hatte, um etwas zu suchen. Da es äusserst heiß war, hatte ich mich meiner Schuhe entledigt. Als der Fahrer des anderen Fahrzeugs dies sah, regte er sich tierisch auf und machte auch der gerufenen Polizei gegenüber ein riesen Theater das es ja wohl nicht angehen könne, das ich barfuss gefahren sei. Die Polizei selbst erklärte ihm dann, das es keinerlei Vorschrift über das Schuhwerk gäbe. Solange ich nicht mit einem Gipsbein fahren würde, gäbe es keinen Grund zur Beanstandung.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage hast du dir schon selbst beantwortet.

    Man SOLL keine Flipflops tragen.

    Es steht nirgendwo , daß man es nicht DARF.

    Es ist nur eine Empfehlung. Aber sicherer ist festes Schuhwerk allemal!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wozu gibt's eigentlich dieses komische Archiv?

  • noris
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    § 1 der Straßenverkehrsordnung. Du sollst niemand unnötigt gefährden,

    Bleib einmal in einer Notsituation mit Flipflops an einem Pedal hängen. Kein weiterer Komentar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    in flipflops hat mann keinen festen halt . stell dir mal vor eine mutter mit kinderwagen läuft über die strasse und du kannst nicht rechzeitig bremsen ??!! und das nur weil du diese flipflops anhast !!!!!!!!!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Thema kam schon mal vor Jahren im Fernsehen. Es gibt da schon eine rechtliche Grundlage.

    Bodenloser Leichtsinn ist es als Fahrer sowas zu tragen. Da wäre barfuß besser.

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