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Flip Flop´s am Steuer?
Ich sehe ein, warum es gefährlich sein kann, mit Flip Flop´s Auto zu fahren, deshalb tu ich es auch nicht und habe immer ein Ersatzpaar Schuhe im Auto.
Darf man den Barfuß Auto fahren?
Was ist die Strafe für Bafuß bzw. Flip Flops am Steuer?
Ich fahre gerne Barfuß, vor kurzem wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil ich nicht angegurtet war! Ich musste 30 € bezahlen, zurrecht finde ich, Gurte sind wichtig.
Aber als ich aufgehalten wurde stieg ich Barfuß aus dem Auto! Ich weiß das der Polizist das gesehen hat, ich hab ihn unschuldig angelächelt und er hat es übersehen!
Darf man nun Barfuß fahren oder nicht?
Wer wurde schon wegen Flip Flops bestraft?
Danke!
19 Antworten
- karlkisteLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt keine Vorschriften für Schuhwerk beim Autofahren (außer für Berufskraftfahrer, da macht die Berufsgenossenschaft Vorschriften).
Der ADAC behauptet jeden Sommer immer wieder, barfuß zu fahren sei verboten, das stimmt aber so nicht. Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es zwei Gerichtsurteile, in denen Versicherungen von der Zahlung freigesprochen wurden. Die Gerichte haben damals festgestellt, dass es ungeeignetes Schuhwerk gibt, darauf beruft sich der ADAC immer noch. In diesen Urteilen ging es aber nicht um "barfuß", sondern um Schuhe mit hohen Absätzen und um lehmverschmierte Gummistiefel.
Du brauchst also keine Strafe für's Barfußfahren zu fürchten, aber wenn es zum Unfall kommt, könnte es Streitigkeiten mit der Versicherung geben.
Ich trage (außer im Winter) grundsätzlich NIE Schuhe (außer wenn ich irgendwo arbeite und es Vorschrift ist). Mit diesem Training kann ich die Pedale sehr wohl auch barfuß sicher bedienen. Leichte Sandalen sind mit Sicherheit gefährlicher, da sich diese in den Pedalen verfangen können. Mit Schuhen erwische ich gelegentlich Gas und Bremse gleichzeitig, ohne Schuhe passiert mir das nie.
- vor 1 Jahrzehnt
ufff, ich wusste garnicht, dass barfuss fahren verboten ist. ich hab meist schuhe mit absätzen an und ziehe sie beim autofahren aus und bin barfuss gefahren. was ist denn dann verbotener? barfuss oder mit absätzen? muss ich da jetzt immer noch ein paar flache schuhe im auto haben?
ich fahr nen automatik und dazu noch abs, da kann man doch gut mit bremsen, mit dem druck versteh ich nicht.
- vor 1 Jahrzehnt
"Nach § 23 der StraÃenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 StraÃenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuà ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet.
Der Verstoà gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen BuÃgeldkataloges mit einer GeldbuÃe von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde.
Quelle(n): irgendwo im net - hat mich auch vor kurzem interessiert - caipirinha80Lv 4vor 1 Jahrzehnt
also ich fahr mit flip flops nicht mehr, bei uns in der gegend ist da nämlich jemand ziemlich übel bestraft worden, abgerutscht und tödlich verunglückt. das muss ja nun echt nicht sein
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- vor 1 Jahrzehnt
Mit solchen Schuhen Auto fahren ist höchst gefährlichund total verantwortungslos.
- Little MoonchildLv 5vor 1 Jahrzehnt
Strafe steht keine drauf und verboten ist es auch nicht.Aber du riskierst deinen Versicherungsschutz,falls du mal einen Unfall haben solltest.Auch wenn du nicht dran schuld bist und du eingeklemmt wirst oder sonstige Verletzungen davon trägst(z.B. mit deinen nackten FüÃen),bekommst du nichts.Erkundige dich doch mal bei deiner Versicherung,die können dir auch ganz genau sagen ob es verboten ist
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
habe gestern einen polizisten gefragt der mich
angehalten hat, fahrzeug-kontrolle.
ich bin barfuss gefahren.
er hat gesagt:
"ich habe jetzt nichts gesehen, aber wenn sie
einen unfall bauen ist der versicherungsschutz
weg, punkte in flensburg und 50€ strafe.
hab glueck gehabt !!!
Quelle(n): eigene - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nach § 1 Abs. 2 StVO muss sich jeder so verhalten, dass niemand gefährdet wird. Dazu gehört auch, dass man ordentliches Schuhwerk trägt, um die Pedale entsprechend im Griff zu haben. Plateuaschuhe, FlipFlops oder Birkenstocks sind nicht geeignet, da wären wir uns alle sicher einig.
Ich weiÃ, dass Berufsfahrer die Auflage haben, "Schuhwerk zu tragen, das den Fuà ganz umschlieÃt". Ob das für Privatpersonen auch gilt, bin ich mir nicht sicher. Wenn aber ein Unfall passiert und rauskommt, dass man schlechte Shcuhe an hatte, wirkt sich das sicherlich auf die Strafe aus. Auch die Versicherung kann sich dann weigern zu zahlen - Stichwort "grobe Fahrlässigkeit"
Meine persönliche Meinung zum barfuà fahren ist, dass es auf jeden Fall sicherer ist, als mit Latschen. Aber ich würd´s trotzdem nicht riskieren. Vielleicht aber auch nur, weil meine FüÃe zu klein sind und das für mich ohnehin anstrengender ist.
Ich hab im Sommer immer ein paar schöne Schuhe dabei, fahren tu ich aber mit Turschuhen oder sowas.
- Melanie BLv 4vor 1 Jahrzehnt
Barfuss fahren ist leider auch verboten, obwohl ich auch nicht verstehe warum.
Wenn du einen strengen Polizisten erwischst kann es sein das du 50 € zahlst und einen Punkt bekommst!
Wenn du einen Unfall baust kann es sein das die Versicherung nicht zahlt!
Quelle(n): Polizist in Familie - feelflowsLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja man darf barfuà fahren.... http://www.barfuss-trend.de/barfuss_autofahren.htm