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Nicole K fragte in TiereKatzen · vor 1 Jahrzehnt

Dürfen freilaufende Katzen über Nachbars Grundstück laufen???

Wir haben 2 freilaufende Katzen, die natürlich auch bei den Nachbarn durch den Garten laufen. Ein Nachbar hat uns jetzt vom Anwalt schreiben lassen, dass wir unsere Katzen von seinem Grundstück fernhalten müssen. Innerhalb von zwei Wochen sollen wir etwas machen, damit die Katzen nicht mehr unseren Nachbarn "belästigen". Wir wohnen in einer ländlichen Gegend, viel Felder und so. Dürfen die Katzen weiterhin frei umherlaufen oder kann der Nachbar etwas mit seiner Rechtsanwalts-Aktion bewirken, so dass wir etwa unsere Katzen einsperren müssen oder gar hergeben müssen???

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich kenne mich damit nicht so aus, aber vielleicht ist es sinnvoll mit dem Schreiben zu deinem Anwalt zu gehen und dich beraten zu lassen.

    Tut mir Leid für dich, dass dein Nachbar so drauf ist.

    Viel Glück!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich ist es nicht verboten, selbst in nichtländlichen Gegenden, 1-2 Katzen frei laufen zu lassen.Jedes Gerichtsurteil ist da anders. Allerdings empfehle ich, den Anwalt nach der Grundlage seiner Forderung zu fragen. Entweder er nennt ein Gesetz, oder ich würden abwarten. Ich habe das Problem dadurch gelöst, indem ich unseren 7 Katzen ein Freigehege mit Zugang zum Haus gebaut habe. Dort haben sie alles, was sie benötigen und ich habe keinen Ärger mit den Nachbarn und die Katzen können nicht auf die Strasse laufen. Auch ich wohne sehr ländlich und es würde sich hier keiner beschweren. Natürlich wäre eine friedliche Nachbarschaft in jedem Fall wünschenswert, da man sonst meisten nicht zur Ruhe kommt. Allerdings die Katzen wegzugeben, sollte der allerletzte Ausweg sein. Zum Schluss: Schade, dass immer wieder unqualifizierte Antworten kommen.

    Quelle(n): Eigene Meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Also bei mir könnten sie EINMAL drüberlaufen. Es sei denn dass ich sie beim ersten Mal nicht richtig treffe, dann dürften sie auch noch mal. Habe keine Lust, dass meine Kinder beim spielen in unserem Garten in Katzenscheisse fallen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    tja, den katzen kann mans schlecht verbieten. die interessieren sich nicht für vorschriften oder gar gesetze. aber es ist das grundstück des nachbarn und somit sein eigentum. und wenn der das nicht will, so ist es sein recht.

    ein maschendrahtzaun wäre die schönere lösung. - ich mein im vergleich zu einsperren oder weggeben.

    vielleicht hilft auch der schon eingestellte link zu dem beitrag bei zooplus.

    viel glück und alles gute den mäusejägern!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    So schlimm es ist, ich glaube, dein Nachbar bekommt Recht. Ich habe auch zwei Kater, deshalb kann ich dich sehr gut verstehen.

    Ich finde es auch ziemlich daneben, aber ich habe schon von verschiedenen Fällen gehört, wo dann tatsächlich der sich Beschwerende Recht bekommen hat. Du hast dafür zu sorgen, das ein fremdes Grundstück nicht von deinen Katzen "heimgesucht" wird, weil nach dem Gesetz Tiere immer noch als Gegenstände gelten und du auf dein Eigentum achten mußt.

    Tut mir leid, dass ich dir keine erfreulichere Antwort geben kann. Es ist wohl so, wie es ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Nachbar hat das Recht sein Grundstück zu schützen.

    Hergeben müßt ihr sie nicht aber dafür Sorge tragen das sie nicht mehr in Nachbar`s Garten rennen.Meist werden aber solche Klagen abgewiesen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So wie ich es weiß, muß ein Bewohner im ländliche Umgebung dies in kauf nehmen, lasse dich mal von einem Tierschutzverein beraten, die sind meistens billiger als eine Anwalt und kennen sich sehr gut aus mit solche dörfliche Probleme. Meist besser als ein Advokat aus der Stadt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Nachbar hat das Recht mit einem Gerichtsurteil die Katzen von seinem Grundstück fernzuhalten

    Er kann es sogar mit Strafen die du zu zahlen hast dann weiter zu deinen Lasten treiben

    Also vorsichtig - und versuche mit deinem Nachbarn einfach mal freundschaftlich zu reden und rauszubekommen was ihn stört

    Ansonsten heist es wirklich die Tiere in der Wohnung zu halten

    Quelle(n): ehemalige Rechtsanwaltsgehilfin
  • vor 1 Jahrzehnt

    biete ihm (schriftlich!!!) an, Dich mit 50 Euro an den Kosten fuer seinen Zaun zu beteiligen, dann kann er Dir rechtlich wenig anhaben - vor allem, wenn es Dir gelingt, Fotos zu machen, die beweisen, dass auch Katzen, die Euch nicht gehoeren, in der Gegend unterwegs sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, bekanntermaßen sind Katzen nur bedingt trainierbar. Kein Mensch kann von Euch verlangen, die Katzen im Haus zu halten oder an zu leinen. Das würde dann auch unter Umständen den Tierschutz (wegen potentieller Tierquälerei) auf den Plan rufen. Der Streitwert ist so niedrig, dass ein Gerichtsbeschluß - glaube ich - wegen Geringfügigkeit ausgesetzt wird.

    Das Beste wäre vielleicht ein Gespräch, aber ich ahne düster, dass die Leute ähnlich wie meine Nachbarn sind (die siebte Geisel Gottes und der Antichrist). Ich würde aber Ruhe bewahrenund mich vor allem wegen des Anwaltes nicht besorgen. Es scheint zunächst eine Drohgebärde zu sein. Vor Gericht zu ziehen ist immer noch was anderes.

    Der Kläger ist immer in der Pflicht, Schaden oder Verletzungen nachzuweisen. Aber ich schaue dann gleich noch mal nach.

    Also ich hatte doch recht: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl005...

    Auch hier: 2 Katzen dürfen(!!)

    http://www4.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_8o357...

    Sieht doch gut aus: http://www.katzennothilfe.de/felidae/pinboard/urte...

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