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Gibt es Schulden die verjährt werden können?

wenn ja welche kann man verjähren? Mietschulden?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 2 Jahrzehnten
    Beste Antwort

    Verjährung bedeutet, dass eine Forderung so alt ist, dass der Schuldner sie nicht mehr bedienen muss. Die Verjährung ist eine sog. Einrede und muss deshalb von Ihnen geltendgemacht werden. Ihr Gläubiger, sein Vertreter oder das Inkassounternehmen muss die Verjährung nicht von selbst berücksichtigt.

    Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, die Verjährung vertraglicher Rechte an Grundstücken 10 Jahre und Herausgabeansprüche, familien- und erbrechtliche Ansprüche sowie titulierte Forderungen verjähren in 30 Jahren. Titulierte, regelmäßig wiederkehrende Leistungen (wie z.B. Miete, Unterhalt, Zinsen etc.) verjähren allerdings ebenfalls in 3 Jahren.

    Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man Kenntnis von den Tatsachen, die den Anspruch begründen und von der Person des Schuldners (Name und ladungsfähige Anschrift) hat.

    Die Verjährung kann unterbrochen oder gehemmt werden. Bei der Unterbrechung beginnt die Verjährung von vorn! Unterbrechung tritt ein durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder durch ein Anerkenntnis des Schuldners. Ein Anerkenntnis ist zum Beispiel eine Abschlagszahlung, Zinszahlung, Bitte um Stundung u.ä.. Bei der Hemmung der Verjährung wird die Verjährungszeit angehalten. Dies ist der Fall, wenn Sie mit Ihrem Gläubigr über die Höhe einer Forderung verhandeln. Die Verjährungszeit läuft weiter, wenn sich eine Partei weigert, die Verhandlungen weiterzuführen.

  • vor 2 Jahrzehnten

    Es ist recht umfangreich das so allgemein zu beantworten. Vielleicht kannst Du die Frage mit etwas mehr Details nochmal stellen.

    Grundsätzlich verjähren alle Schulden. Die wirklich langen Fristen von 30 Jahren kommen meist nur in Betracht, wenn der Gläubiger einen Titel (Mahnbescheid, Gerichtsurteil) hat.

    Interessant bei Ratenzahlungen: Gib bei allen Zahlungen an, dass diese nur auf die Hauptforderung angerechnet werden dürfen. Sonst kann es passieren, dass Du ewig zahlst und zahlst und zahlst und nur die Zinsen abträgst.

    Sofern die Schulden überhand nehmen, kannst Du Dich bei einer Schuldenberatung erkundigen. Die können oft weiterhelfen, wenn man rechtzeitig hingeht.

  • vor 2 Jahrzehnten

    es kommt immer darauf an! schulden können verjähren sofern der gläubiger darauf keinen titel hat,das heißt das er 30 jahre lang die forderungen geltend machen kann und danach im bedarfsfalle den titel erneuert! sofern du schulden hast gehe am besten zur schuldnerberatung, die können dir am besten helfen eine lösung zu finden!

  • vor 2 Jahrzehnten

    ja

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