Darf ein Arbeitnehmer einfach so die Arbeit verweigern, wenn (s. D.)?
2020-11-02T05:00:55Z
Er bekam zwar weiterhin sein Gehalt auf´s Konto, nur eine ordentliche Gehaltsabrechnung auf Papier bekommt er sein Anfang April nicht mehr.
Leider verdient er so schlecht, dass er beim Jobcenter aufstocken muss bzw. er bekam letztes Jahr diesen Job über´s Jobcenter.
Nun wurden ihm die Aufstockung (ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt) eingestellt nach 3 maliger Aufforderungen der Gehaltsabrechnungen.
Er hat ersatzweise alle Kontoauszüge der Dame vom Jobcenter geschickt.
2020-11-02T05:03:56Z
Nur erkennt das der Jobcenter nicht an, sondern verlangt eine ordentliche Gehaltsabrechnung. Der Arbeitnehmer hat seinen Arbeitgeber schon sicherlich 5 Mal gebeten ihm vom April bis heute die Gehaltsabrechnungen auszufertigen und hat ihm jetzt auch mitgeteilt, dass er kein Geld mehr vom Jobcenter bekommt.
Und wieder geht das dem Chef an einem Ohr rein, am anderen raus. Die anderen Male wurde er nur mit "Morgen machen wir das." vertröstet.
Darum meine Frage ob der AN jetzt mal streiken darf.
?2020-12-18T18:53:42Z
Hoert sich fuer mich an, dass der Arbeitgeber zwar den Lohn bezahlt, aber keine Abgaben abfuehrt. In solch einem Fall sollte das JC taetig werden, und nicht den Arbeitgeber haengen lassen. Streiken sollte der Arbeitnehmer nicht, da er ansonsten seine Lohnzahlung riskiert. Alternativ koennte sich der Arbeitnehmer auch mit einem Anwalt fuer Arbeitsrecht in Verbindung setzen und sich beraten lassen.
Wenn der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnungen nicht herausrücken will, dann kann der Arbeitnehmer nichts dafür. Das Jobcenter muss sich bei weiterer Weigerung des Arbeitgebers in dieser Sache also an den Verursacher der Unannehmlichkeiten wenden. Das ist nur eine blöde Sache, weil der Arbeitnehmer vor Gericht ziehen müsste. Er würde Prozesskostenhilfe bekommen, wenn er das beantragt, aber die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam und in der ganzen Zeit sitzt der Mann ohne Geld da. Also muss er zum Sozialamt gehen und erst einmal Sozialhilfe beantragen und Wohngeld nicht vergessen. Allerdings sollte er weiter arbeiten, damit das Sozialamt nur bezuschussen muss. Sonst gibt es noch mehr Probleme, als jetzt schon. Was ist denn das für ein Arbeitgeber, der die Gehaltsabrechnungen nicht macht und somit schädlich für seinen Mitarbeiter ist?
Nach dieser Geschichte, die du da erzählst, ist deine Frage, ob der Typ jetzt streiken darf, einfach nur saubleed, weil sich dein Held damit nur ins eigene Fleisch schneiden würde.
Aber wenn er auch keinen Lohn mehr und auch den Job nicht mehr will, darf er alles. Nur, dann kriegt er erst recht keine Kohle vom Jobcenter. Die sperren ihn, weil er seinen Rausschmiss mutwillig herbeigeführt hat.
Wenn er selbst zu wenig Hirn hat, um das zu checken, sondern lieber auf deinen "Rat" hört, dann ist er von oben bis unten b.e.s c.h.i.s.s.en. Von aner saubleedn Trutschn.
Da kann man nur sagen: "Jedem das Seine". Dummheit schützt nicht vor Strafe und das ist auch völlig richtig so.
@Willy, der Arbeitgeber IST im Verzug mit der Gehaltsabrechnung. Wahrscheinlich hat der bleede Kerl sie nicht schriftlich angefordert. Hätte er das nachweislich getan, hätten die vom Jobcenter ihm nicht die Kohle streichen können. So einfach ist das. Brunzbleed, der Typ.