Mii🐼
Beste Antwort
Wenn du wirklich arbeitsunfähig warst, dann ja.
Sonst darfst du gerne ein schlechtes Gewissen haben.
Anonym
Ja natürlich ist das möglich, wenn es dir dadurch schlecht geht.
?
Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen Sonderurlaub bei Todesfällen in der (engeren) Familie vor
Remo
Das kann man regulär und ohne schlechtes Gewissen über seinen Hausarzt mit der Begründung "psychische Überlastung" machen