Folgendes Szenario.. aufmüpfiger Junge einer sozial randständigen Familie in den sechziger Jahren letztes Jahrhundert wirft in böser Absicht?
eine Schaufensterscheibe des örtlichen Lebensmittelladens ein. Da diese Familie kein Geld hatte und sowieso keine Haftpflichtversicherung, bleibt der Ladenbesitzer auf dem entstandenen Schaden sitzen. Daraufhin schließt dieser eine Glasbruchversicherung ab um genau für einen solchen Fall zukünftig gewappnet zu sein. Leider ist bis heute (gut fünfzig Jahre später) kein ähnlich gelagerter Fall mehr vorgekommen. Frage lautet nun: handelt es sich hierbei nun um Versicherungsmathematik oder nennt sich das Versicherungsethik, wenn ein Ladenbesitzer in weiser Voraussicht seine Schaufensterscheibe versichert und direkt oder indirekt (durch eine höhere Macht) tritt dieser Schaden nie mehr auf?