Was ist eine Eingliederungsvereinbarung bei der Arbeitsagentur und ist diese hier rechtlich bindend?

Hallo... Eine Freundin war 7 Monate über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde dann gekündigt, da in der Zeit recht häufig krank (sie ist sehr anfällig). Sie hat keine 12 Monate gearbeitet und musste daher dann direkt Hartz iV beantragen. Beim Termin wurde ihr eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, in der (angeblich) stand, dass sie 6 Wochen lang ein Bewerbungstraining absolvieren muss und erst dann Geld erhält. Blöderweise hat sie das direkt unterschrieben und bereut es jetzt. Ist so ein Vertrag rechtlich bindend? Ich kenne es nur so, dass man Leistungsempfänger sein muss und erst dann die Maßnahmen beginnen.

Eine andere Freundin vermutet, dass diese Regelung des Amtes damit zusammenhängen könnte, dass die Freundin keine Berufsausbildung hat. Sie ist leicht lernbehindert, war aber auf der Hauptschule, da ihren Eltern ein Kind auf der Förderschule peinlich gewesen wäre.. Dementsprechend ist ihr Schnitt sehr schlecht.  Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es damit zusammenhängt. Das Recht auf eine Grundsicherung hat ja jeder.

Sie ist ein sehr lieber mensch, hat aber nicht so viel Ahnung von Behördenangelegenheiten und nicht zum ersten Mal unüberlegt etwas unterschrieben. Wir erfuhren erst danach davon, hätten sie sonst gerne begleitet. Sie lebt jetzt bei ihren Eltern, hat davor alleine gelebt, was aber ohne Geld nicht geht.

Wie gesagt, ist natürlich nur das, was sie berichtet hat, gesehen hat ja keiner den Wisch.

Torsten2019-11-26T19:12:47Z

Und Wer bist du? 

Anonym2019-11-26T18:55:57Z

Der Witz ist, dass jegliche Sanktionsandrohungen ein großer BLUFF sind, das weiß ich aus eigener Erfahrung.


Beim ersten Mal fällt jeder darauf rein, unterschreibt die Eingliederungsvereinbarung und gibt dadurch erstmal seine Rechte auf, muss also die Zeit, die in diesem Knebelvertrag festgelegt wurde tatsächlich ableisten und in der Zeit jede Arbeit/Maßnahme annehmen, die ihm übergestülpt wird.Lehnt ein Mensch dann ab, kann es wirklich zu Sanktionen kommen, die aber dank seiner Unterschrift erst möglich gemacht wurden, mit der er seine Rechte selbst abgegeben hat, während die Drohungen VOR seiner Unterschrift nur ein großer BLUFF waren, auf den aber viele Deutsche mit ihrem Kadavergehorsam schnell reinfallen.


Ich hoffe, ich helfe nicht der falschen Person wenn ich dir rate, dich im Internet über Widersprücher zur EGV zu informieren, Faulenzer wollte ich mit dieser Antwort nämlich nicht unterstützen.Sollte ich so jemandem geholfen habe, nehme ich es aber gern in Kauf, da Sklavenhändler mir ein größerer Dorn im Auge sind als Faulenzer (wäre trotzdem schöner, hiermit einem ehrlichen Menschen geholfen zu haben).


Also nochmal:Wegen ihrem Fehler zu unterschreiben und ihre Rechte so für eine begrenzte Zeit abzugeben muss sich deine Freundin an das, was sie unterschrieben hat halten, aber wenn der Zeitraum, der in dieser EGV festgelegt wurde abgelaufen ist und sie verlängert werden soll, dann muss sie GAR NICHTS und muss deswegen auch keine Sanktionen befürchten, mit denen ihr dann sicher wieder gedroht wird, hoffe, das war jetzt deutlich genug!


Youtube Titel:Eingliederungsvereinbarung - Widerspruch (Das zweite video, das angezeigt wird von M.Molli).

Willy2019-11-26T18:47:03Z

Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Jobcenter und dem Hartz IV Leistungsempfänger, der auf sechs Monate geschlossen werden soll.
Von der Grundidee her ist die Eingliederungsvereinbarung eine Abmachung zwischen dem Leistungsbezieher und dem Jobcenter, in der beide Seiten gemeinsam festlegen, welche Ziele verfolgt werden sollen, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Grundidee ist weiterhin, dass beide Seiten – ALG II Empfänger sowie Jobcenter – etwas zum Erreichen dieser Ziele beitragen.

Die EGV ist freiwillig und erlangt zunächst nur Gültigkeit, wenn sie von beiden Parteien unterschrieben wird.
Die Regelungen selbst dazu wurden im § 15 SGB II aufgenommen.

Naturgemäß geben sich Jobcenter nicht damit zufrieden, wenn die – freiwillige – Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben wird. Verweigert der Leistungsempfänger die Unterschrift auf der EGV ohne wichtige Gründe, wird das Jobcenter einen entsprechenden Verwaltungsakt (Bescheid) erlassen.

Anders als die Eingliederungsvereinbarung selbst, die von beiden Vertragsparteien als Zielvereinbarung mitgestaltet werden kann, erfolgt ein Verwaltungsakt einseitig durch das Jobcenter und ist zunächst bindend für den Hartz IV Bezieher.

https://www.hartziv.org/eingliederungsvereinbarung-hartz-iv-ev-nach-15-sgb-ii.html