Ist eine gedruckte Weihnachtskarte eine Veröffentlichung oder private Korrespondenz?
Opa kann nicht mehr gut schreiben. Daher möchte er eine Weihnachts-Grußkarte erstellen, die seine Familie in Form von Bildern seiner Kinder, Enkel und Haustiere darstellt. Opa hat die Fotos selber aufgenommen. Allen abgebildeten Familienmitgliedern wurde der Entwurf der Weihnachtskarte zur Freigabe vorgelegt.
Opas arbeitslose Tochter hat der „Veröffentlichung” der Abbildung von ihr und ihrer Tochter schriftlich widersprochen. Sie ist immer in Geldnot und durchaus fähig, Opa um Geld zu verklagen.
Opa möchte 100 Grußkarten drucken lassen und an seine Freunde und Verwandten verschicken. Meine rein rechtliche Frage: Gelten Weihnachtskarten als Veröffentlichung (dann ein Vergehen nach § 201a Strafgesetzbuches (StGB)) oder gilt die Weihnachtskarte in Auflage 100 als private Korrespondenz?
Persönlich finde ich, sollte der Zweig der Tochter lieber gelöscht werden. Opa sieht das emotional anders. Was ist die Rechtslage? Was soll ich Opa raten?