Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist eine gedruckte Weihnachtskarte eine Veröffentlichung oder private Korrespondenz?

Opa kann nicht mehr gut schreiben. Daher möchte er eine Weihnachts-Grußkarte erstellen, die seine Familie in Form von Bildern seiner Kinder, Enkel und Haustiere darstellt. Opa hat die Fotos selber aufgenommen. Allen abgebildeten Familienmitgliedern wurde der Entwurf der Weihnachtskarte zur Freigabe vorgelegt.

Opas arbeitslose Tochter hat der „Veröffentlichung” der Abbildung von ihr und ihrer Tochter schriftlich widersprochen. Sie ist immer in Geldnot und durchaus fähig, Opa um Geld zu verklagen.

Opa möchte 100 Grußkarten drucken lassen und an seine Freunde und Verwandten verschicken. Meine rein rechtliche Frage: Gelten Weihnachtskarten als Veröffentlichung (dann ein Vergehen nach § 201a Strafgesetzbuches (StGB)) oder gilt die Weihnachtskarte in Auflage 100 als private Korrespondenz?

Persönlich finde ich, sollte der Zweig der Tochter lieber gelöscht werden. Opa sieht das emotional anders. Was ist die Rechtslage? Was soll ich Opa raten?

4 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 2 Jahren

    Jeder hat das Recht am eigenen Bild - auch Verwandte. Allein sie bestimmen, ob und wo ein Bild veröfentlicht werden darf. Es handelt sich hier um einen Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Es gibt dem Abgebildeten die Befugnis, über die Verwendung des Bildes zu bestimmen, einschließlich des Rechts, einer Veröffentlichung zu widersprechen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 2 Jahren

    Opa soll sich Rat bei einem Rechtsanwalt einholen, da er offensichtlich halsstarrig ist.

  • vor 2 Jahren

    Habe leider keine Ahnung von der Rechtslage - aber mir scheint, das ist auch eher eine familiäre als eine rechtliche Frage. "Opa" sollte sprechen mit der Tochter! Ist ohnehin vor Weihnachten eine gute Sache, alte Konflikte mal aus dem Weg zu räumen und neu anzufangen.....

    Lieben Gruß,

    Thea (Kirchenbotschafterin)

  • vor 2 Jahren

    Also ganz egal ob das in einer Auflage von 100 Stück nun eine Veröffentlichung ist oder nicht die Tochter hat der Verwendung der Fotos widersprochen, in dem Fall darf er es nicht an andere weiter geben sondern nur für sich selber nutzen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.