Helgale
Du musst auf dem Behindertenausweis den Stempel "aG" haben (außerordentlich gehbehindert).
Janet M
Nur mit dem Zusatz "G".
Dann kannst du entweder die KFZ- Steuer mindern lassen, oder kannst eine vergünstigte Fahrberechtigung für die Öffis und den Regionalexpress für ganz Deutschland beantragen.
Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt.
Es muss kein "aG" sein. Das weiß ich ganz genau durch meinen Mann. Der hat auch nur ein "G" und hatte die Wahl zwischen vergünstigter Fahrkarte oder KFZ- Steuerermäßigung/befreiung.
Karl K.
Kommt darauf an um was für eine Behinderung es sich handelt.
Und beachten das bei Steuerbefreiung/-minderung (ausser für "Botendienste") dann auch kein anderer als der behinderte Halter mit dem Auto fahren darf, das wäre Steuerhinterziehung.
"Führt der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen dienen."
John DD
Ist dein Telefon defekt?
Einfach beim Finanzamt anrufen!
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Guckst du hier: https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-steuer-schwerbehinderung/