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Ist ein Kfz.-Halter m. Schwerbehindertenausweis (60 %) von der Kfz.-Steuer befreit bzw. ist die Kfz.-Steuer ermäßigt ?

6 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 3 Jahren

    Kommt darauf an um was für eine Behinderung es sich handelt.

    Und beachten das bei Steuerbefreiung/-minderung (ausser für "Botendienste") dann auch kein anderer als der behinderte Halter mit dem Auto fahren darf, das wäre Steuerhinterziehung.

    "Führt der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen dienen."

  • ?
    Lv 7
    vor 3 Jahren

    Ist dein Telefon defekt?

    Einfach beim Finanzamt anrufen!

  • vor 3 Jahren

    Nur mit dem Zusatz "G".

    Dann kannst du entweder die KFZ- Steuer mindern lassen, oder kannst eine vergünstigte Fahrberechtigung für die Öffis und den Regionalexpress für ganz Deutschland beantragen.

    Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt.

    Es muss kein "aG" sein. Das weiß ich ganz genau durch meinen Mann. Der hat auch nur ein "G" und hatte die Wahl zwischen vergünstigter Fahrkarte oder KFZ- Steuerermäßigung/befreiung.

  • vor 3 Jahren

    Ich denke mal nein, aber fragen beim Amt hat noch nie geschadet, denn die müssten es besser wissen als die User hier.

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  • vor 3 Jahren

    Du musst auf dem Behindertenausweis den Stempel "aG" haben (außerordentlich gehbehindert).

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