Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Ist ein Kfz.-Halter m. Schwerbehindertenausweis (60 %) von der Kfz.-Steuer befreit bzw. ist die Kfz.-Steuer ermäßigt ?
6 Antworten
- ?Lv 7vor 3 Jahren
Kommt darauf an um was für eine Behinderung es sich handelt.
Und beachten das bei Steuerbefreiung/-minderung (ausser für "Botendienste") dann auch kein anderer als der behinderte Halter mit dem Auto fahren darf, das wäre Steuerhinterziehung.
"Führt der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen dienen."
- Janet MLv 7vor 3 Jahren
Nur mit dem Zusatz "G".
Dann kannst du entweder die KFZ- Steuer mindern lassen, oder kannst eine vergünstigte Fahrberechtigung für die Öffis und den Regionalexpress für ganz Deutschland beantragen.
Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt.
Es muss kein "aG" sein. Das weiß ich ganz genau durch meinen Mann. Der hat auch nur ein "G" und hatte die Wahl zwischen vergünstigter Fahrkarte oder KFZ- Steuerermäßigung/befreiung.
- Knarf-EwuLv 7vor 3 Jahren
Ich denke mal nein, aber fragen beim Amt hat noch nie geschadet, denn die müssten es besser wissen als die User hier.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- HelgaleLv 7vor 3 Jahren
Du musst auf dem Behindertenausweis den Stempel "aG" haben (außerordentlich gehbehindert).