Krankmeldung für einen nicht verpflichteten Arbeitstag?
bei mir gilt 5 Tage, 40std, die Woche allerdings kann es mal vorkommen, in der sasion, das man Samstags zur Arbeit erscheinen muss aber in meinem Vertrag steht das ich nicht dazu verpflichtet bin da Mehrarbeit zuleisten, muss ich dann dennoch eine Krankmeldung vorlegen wenn ich an dem genannten Samstag arbeiten müsste und Krank werde?
Ich mag meinen Gauner!2017-10-27T13:59:18Z
@ H: Das Problem hatte ich auch schon mal, dass ich zwar die gesamte Woche über gearbeitet hatte und meine Chefin mich gefragt hat, ob ich den Samstag auch arbeiten könnte (im 400,- € Job) dann aber Freitags abends beim Zahnarzt war und der hat mir nen Zahn gezogen.
Ich bin damals dann trotz des gezogenen Zahns zum Job und mir wurde damals richtig sterbenselend. Im Normalfall hätte ich ja sowieso frei gehabt. Ich hab allerdings damals auch durchgehalten, bis fast die gesamte Arbeit fertig war und dann hat dann auch meine Chefin ein einsehen gehabt und hat mich dann nach Hause geschickt. Hätte sie das allerdings damals nicht gemacht, dann hätte sie wohl nen Krankenwagen anfordern müssen, also wozu der Stress?
Der Fragesteller sollte einfach seinen Chef anrufen und halt fragen, ob er wirklich unbedingt an dem Tag kommen muss und gut ist.
Ich würde das um ehrlich zu sein auch nicht noch einmal machen, denn mir hat das damals auch gereicht, um sagen zu können, dass das nicht sein muss.
Wenn du an einem Samstag an dem du arbeiten musst krank bist dann musst du selbstverständlich eine Krankmeldung vorlegen denn der Samstag wäre in dem Falle ja dann für dich ein normaler Arbeitstag, auch wenn die Arbeit am Samstag eine Ausnahme wäre.
Irgendwas passt hier nicht. Auf der einen Seite bist Du lt. Arbeitsvertrag nicht zu Mehrarbeit (samstags) verpflichtet, und auf der anderen, musst Du in der Saison evtl. samstags arbeiten. Wenn die Mehrarbeit auf freiwilliger Basis geschieht, brauchst Du keine Krankmeldung. Sasion bedingte Mehrarbeit und deren Verguetung/Abbummeln von Ueberstunden sollten auf jeden Fall arbeitsvertraglich geregelt sein.