Berni
Ein Arbeitgeber darf jeder Person, die nicht zum Unternehmen gehört, den Zutritt verweigern.
jossip
Natürlich darf er das.
Hausrecht ist das Stichwort.
Wärst du mein Angestellter und würdest ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis irgendwen "einladen", ich würde dir ganz was anderes erzählen...
?
Ja. Du hast da nix zu melden, brauchst seine Zustimmung.
Astraea
Du bist der Arbeitnehmer - du hast in der Firma des Arbeitgebers kein Weisungsrecht.
Stell dir vor, du bist jemandes Gast in seiner Wohnung und du sagst dann zu deinem Gastgeber: Heute kommt Ihr Nachbar Müller zum Essen. Er isst aber nur Kohlsuppe. Sehen Sie zu, dass sie die heranschaffen.
Muh
Sicher, 100 Prozent