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Hallo, darf der Arbeitg. einen Integrationsmitarbeiter der von einem Angestellten (ich) eingeladen wurde den Zutritt zur Firma verweigern ?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 4 Jahren

    Du bist der Arbeitnehmer - du hast in der Firma des Arbeitgebers kein Weisungsrecht.

    Stell dir vor, du bist jemandes Gast in seiner Wohnung und du sagst dann zu deinem Gastgeber: Heute kommt Ihr Nachbar Müller zum Essen. Er isst aber nur Kohlsuppe. Sehen Sie zu, dass sie die heranschaffen.

  • jossip
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Natürlich darf er das.

    Hausrecht ist das Stichwort.

    Wärst du mein Angestellter und würdest ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis irgendwen "einladen", ich würde dir ganz was anderes erzählen...

  • Berni
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Ein Arbeitgeber darf jeder Person, die nicht zum Unternehmen gehört, den Zutritt verweigern.

  • vor 4 Jahren

    Ja. Du hast da nix zu melden, brauchst seine Zustimmung.

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  • ?
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Natürlich.

    Ohne Einwilligung vom Firmeninhaber hast du überhaupt niemanden an deinen Arbeitsplatz oder auf das Firmengelände (falls es nicht öffentlich zugänglich ist) "einzuladen".

    Ist seine Firma, du hast da kein Hausrecht.

  • Muh
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Sicher, 100 Prozent

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