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Hallo, darf der Arbeitg. einen Integrationsmitarbeiter der von einem Angestellten (ich) eingeladen wurde den Zutritt zur Firma verweigern ?
6 Antworten
- AstraeaLv 6vor 4 Jahren
Du bist der Arbeitnehmer - du hast in der Firma des Arbeitgebers kein Weisungsrecht.
Stell dir vor, du bist jemandes Gast in seiner Wohnung und du sagst dann zu deinem Gastgeber: Heute kommt Ihr Nachbar Müller zum Essen. Er isst aber nur Kohlsuppe. Sehen Sie zu, dass sie die heranschaffen.
- jossipLv 7vor 4 Jahren
Natürlich darf er das.
Hausrecht ist das Stichwort.
Wärst du mein Angestellter und würdest ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis irgendwen "einladen", ich würde dir ganz was anderes erzählen...
- BerniLv 7vor 4 Jahren
Ein Arbeitgeber darf jeder Person, die nicht zum Unternehmen gehört, den Zutritt verweigern.
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- ?Lv 7vor 4 Jahren
Natürlich.
Ohne Einwilligung vom Firmeninhaber hast du überhaupt niemanden an deinen Arbeitsplatz oder auf das Firmengelände (falls es nicht öffentlich zugänglich ist) "einzuladen".
Ist seine Firma, du hast da kein Hausrecht.