" Vorsicht, Schusswaffengebrauch! " Wäre ein solches Warnschild in D erlaubt ?
Vorhin in einem TV-Magazin einen Bericht gesehen über einen Betrieb - Landmaschinenhandel - im deutsch-polnisch-tschechischen Dreiländereck, bei dem innerhalb eines Jahres 3x eingebrochen wurde: Fahrzeuge und Ersatzteile gestohlen, Sachschäden an Gebäude und Umzäunung. Der Geschäftsinhaber ist der Aufgabe nahe, will aber andererseits nicht so einfach seine Existenz aufgeben. Es wird vermutet, daß die Täter aus dem polnischen oder tschechischen Grenzgebiet einreisen.
Wäre es zulässig, wenn er an der umlaufenden Einzäunung des Grundstückes folgende Warnschilder aufstellen würde :
" VORSICHT,SCHUSSWAFFENGEBRAUCH!
Im Falle eines Einbruches auf unser Anwesen und von Versuchen, unser Eigentum zu stehlen oder zu beschädigen, machen wir gegenüber jedem, der uns in eine Notwehrlage bringt, zur Verteidigung unserer Gesundheit, unseres Lebens und unseres Eigentums von der Schusswaffe Gebrauch!( Erlaubnis zum Besitz und Benutzung von Schusswaffen vorhanden) "
Sicherheitshalber läßt der Betreiber den Text auch noch in Polnisch und Tschechisch auf die Warntafeln schreiben.
Dürfte er solche Warnschilder aufstellen ? .. oder würde man ihn behördlicherseits auffordern, diese Schilder zu entfernen?
Immerhin schreibt er ja ausdrücklich, nur in einer Notwehrlage die Waffe benützen zu wollen?