" Vorsicht, Schusswaffengebrauch! " Wäre ein solches Warnschild in D erlaubt ?

Vorhin in einem TV-Magazin einen Bericht gesehen über einen Betrieb - Landmaschinenhandel - im deutsch-polnisch-tschechischen Dreiländereck, bei dem innerhalb eines Jahres 3x eingebrochen wurde: Fahrzeuge und Ersatzteile gestohlen, Sachschäden an Gebäude und Umzäunung. Der Geschäftsinhaber ist der Aufgabe nahe, will aber andererseits nicht so einfach seine Existenz aufgeben. Es wird vermutet, daß die Täter aus dem polnischen oder tschechischen Grenzgebiet einreisen.
Wäre es zulässig, wenn er an der umlaufenden Einzäunung des Grundstückes folgende Warnschilder aufstellen würde :
" VORSICHT,SCHUSSWAFFENGEBRAUCH!
Im Falle eines Einbruches auf unser Anwesen und von Versuchen, unser Eigentum zu stehlen oder zu beschädigen, machen wir gegenüber jedem, der uns in eine Notwehrlage bringt, zur Verteidigung unserer Gesundheit, unseres Lebens und unseres Eigentums von der Schusswaffe Gebrauch!( Erlaubnis zum Besitz und Benutzung von Schusswaffen vorhanden) "

Sicherheitshalber läßt der Betreiber den Text auch noch in Polnisch und Tschechisch auf die Warntafeln schreiben.

Dürfte er solche Warnschilder aufstellen ? .. oder würde man ihn behördlicherseits auffordern, diese Schilder zu entfernen?
Immerhin schreibt er ja ausdrücklich, nur in einer Notwehrlage die Waffe benützen zu wollen?

nixwissen2016-09-01T20:50:51Z

Du kannst nicht einfach jemanden erschießen der eine Sache entwenden möchte; dafür braucht es schon einen Hinweis auf Gefahr für Leib und Leben !

@ The Absolute Relaxed
Schwachsinnig, denn die Gewalt muss angemessen sein und bei deiner Schilderung der Rechtsgrundlage rollen sich meine Fußnägel auf; besuch mal lieber einen Arzt und lass dich untersuchen!

komm jetzt bitte aber nicht auf die Idee mit einer Waffe bei mir aufzutauchen, weil ich deine Ehre "beschmutzt" habe; wo keine Ehre, da auch keine Beschmutzung ! Kannst mich aber wegen Geheimnisverrats ((StGB)
§ 201) anklagen, weil ich dein Geisteszustand öffentlich bekanntgemacht habe- ach ja, deine Ergüsse sind langsam nicht mehr auszuhalten XD

mfg

Ps.: Aufhängen kannst du vieles, aber ich würde den Gebrauch von einer Schusswaffe nicht in Erwägung ziehen! Ach ja, und Waffen müssen selbst auf dem eigenen Grund gesichert aufbewahrt werden! Dazu sei noch gesagt, dass Waffen und Muni getrennt in einem Waffenschrank, oder Tresor aufbewahrt werden muss! Zuwiderhandlung hat den Verlust der Waffenbesitzkarte zufolge und kann außerdem zu der Entziehung des Waffenscheins führen!

Berni2016-05-24T12:47:34Z

Diese Schilder gab es seit Jahrzehnten in Deutschland. Sie hingen an allen Zäunen von
Truppenübungsplätzen.

kaelon2016-05-23T12:52:02Z

Das Warnschild wäre natürlich erlaubt ich könnte auch schreiben das ich mit Atombomben werfe oder tollwütige Pittbulls auf dem Gelände habe, einen Einbrecher über den Haufen zu ballern, anstatt die Polizei zu rufen, ohne das eine Notwehrsituation besteht, dürfte wohl im Knast enden.

Dazu kommt, das ich ja nicht die Waffe auf dem Küchentisch lagern darf, sondern sie zugriffssicher und entladen gelagert werden muss usw..

Slovak082016-05-23T10:48:19Z

Auch wenn eine Person eine Schusswaffe mit sich führen darf, darf er sie nur zur Selbstverteidigung benutzen. Folglich darf er die Schusswaffe auch nicht einsetzen, um sein Eigentum zu schützen. Diese Beschilderung darf er nicht anbringen.

Bingi 72016-05-23T10:46:59Z

wer viel nachfragt > stößt in Deutschland > bei den Behörden meistens auf Widerstand.

Bei mir gäbe es da nicht einmal mehr Schilder > gleiches Recht für ALLE <

wie die Räuber > mir < so ich denen.

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