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" Vorsicht, Schusswaffengebrauch! " Wäre ein solches Warnschild in D erlaubt ?
Vorhin in einem TV-Magazin einen Bericht gesehen über einen Betrieb - Landmaschinenhandel - im deutsch-polnisch-tschechischen Dreiländereck, bei dem innerhalb eines Jahres 3x eingebrochen wurde: Fahrzeuge und Ersatzteile gestohlen, Sachschäden an Gebäude und Umzäunung. Der Geschäftsinhaber ist der Aufgabe nahe, will aber andererseits nicht so einfach seine Existenz aufgeben. Es wird vermutet, daß die Täter aus dem polnischen oder tschechischen Grenzgebiet einreisen.
Wäre es zulässig, wenn er an der umlaufenden Einzäunung des Grundstückes folgende Warnschilder aufstellen würde :
" VORSICHT,SCHUSSWAFFENGEBRAUCH!
Im Falle eines Einbruches auf unser Anwesen und von Versuchen, unser Eigentum zu stehlen oder zu beschädigen, machen wir gegenüber jedem, der uns in eine Notwehrlage bringt, zur Verteidigung unserer Gesundheit, unseres Lebens und unseres Eigentums von der Schusswaffe Gebrauch!( Erlaubnis zum Besitz und Benutzung von Schusswaffen vorhanden) "
Sicherheitshalber läßt der Betreiber den Text auch noch in Polnisch und Tschechisch auf die Warntafeln schreiben.
Dürfte er solche Warnschilder aufstellen ? .. oder würde man ihn behördlicherseits auffordern, diese Schilder zu entfernen?
Immerhin schreibt er ja ausdrücklich, nur in einer Notwehrlage die Waffe benützen zu wollen?
15 Antworten
- ascalon2607Lv 7vor 5 Jahren
Ähnliche Schilder findest du sehr viel in Deutschland ,z.B. an jedem gesicherten Militärbereich (NATO-Objekt)
- Bingi 7Lv 7vor 5 Jahren
wer viel nachfragt > stößt in Deutschland > bei den Behörden meistens auf Widerstand.
Bei mir gäbe es da nicht einmal mehr Schilder > gleiches Recht für ALLE <
wie die Räuber > mir < so ich denen.
- vor 5 Jahren
Klar ist das erlaubt, denn es ist der befriedete private Besitz einer Person, und die darf dort auch mit einer Schusswaffe in der Hand rumlaufen, sofern er im legalen Besitz von Schusswaffen ist.
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Kaelon.... Dummschwätzer die Notwehr gibt es auch her, an Typen die versuchen einem das Eigentum zu entwenden, auf eigenem Grundbesitz, wenn es nicht mehr anders geht, letale Gewalt anzuwenden.
Wird zwar nicht gerne gesehen, aber das ist fakt. Sogar die Ehre kann man mit Gewalt verteidigen.
Ich als Waffeninhaber bin nicht gezwungen, wenn ich zuhause bin, meine Waffen wegzuschließen, die kann ich nach Gutdünken rumliegen lassen, vollgeladen und schussbereit. Kann mir die Dinger an die Hüfte klemmen und so im meinem befriedeten Besitz spazieren gehen. Das kann mir niemand verbieten und es gibt auch kein Gesetz, dass das vorschreibt. Anders sieht es aus, wenn ich nicht zuhause bin, dann sind die Waffen vor unerlaubten Zugriff zu sichern.
- Anonymvor 5 Jahren
oder hänge ein Schild auf "Lauter giftige Schlangen im Haus" müsste auch helfen! :) (Kleiner Scherz)
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- nixwissenLv 4vor 5 Jahren
Du kannst nicht einfach jemanden erschießen der eine Sache entwenden möchte; dafür braucht es schon einen Hinweis auf Gefahr für Leib und Leben !
@ The Absolute Relaxed
Schwachsinnig, denn die Gewalt muss angemessen sein und bei deiner Schilderung der Rechtsgrundlage rollen sich meine Fußnägel auf; besuch mal lieber einen Arzt und lass dich untersuchen!
komm jetzt bitte aber nicht auf die Idee mit einer Waffe bei mir aufzutauchen, weil ich deine Ehre "beschmutzt" habe; wo keine Ehre, da auch keine Beschmutzung ! Kannst mich aber wegen Geheimnisverrats ((StGB)
§ 201) anklagen, weil ich dein Geisteszustand öffentlich bekanntgemacht habe- ach ja, deine Ergüsse sind langsam nicht mehr auszuhalten XD
mfg
Ps.: Aufhängen kannst du vieles, aber ich würde den Gebrauch von einer Schusswaffe nicht in Erwägung ziehen! Ach ja, und Waffen müssen selbst auf dem eigenen Grund gesichert aufbewahrt werden! Dazu sei noch gesagt, dass Waffen und Muni getrennt in einem Waffenschrank, oder Tresor aufbewahrt werden muss! Zuwiderhandlung hat den Verlust der Waffenbesitzkarte zufolge und kann außerdem zu der Entziehung des Waffenscheins führen!
- Anonymvor 5 Jahren
Nein. Ich rufe zweimal und schieße dann.
- Knarf-EwuLv 7vor 5 Jahren
Wer viel fragt bekommt auch viele Antworten. Sicherlich wird es nicht erlaubt sein, aber alleine die Ankündigung kann schon abschreckend wirken.
- ?Lv 6vor 5 Jahren
Ich denke mal nicht.
Vorallem könnte die Diebesbande wenn sie nicht bewaffnet ist auf die Idee kommen Schusswaffen mitzunehmen, das könnte dann eventuell die Sache verschlimmern.
Aber man kann sein Eigentum auch anders sichern.
Halogenstrahler, Bewegungsmelder, Kameras und ein nicht ganz so netter Kampfhund.
Oder eine Alarmanlage die mit der Polizei verbunden ist.
http://www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/sicher...
Auch ein Zaun der unter Strom steht wäre eine Option, aber keine Ahnung wie da die Rechtslage aussieht.
- HerzLv 6vor 5 Jahren
So signalisierst du dem Einbrecher dass er dich besser erst abmurkst und dann ausraubt.