Hallo, ich bin grade etwas verwirrt. Habe Ende April meine Wohnung gekündigt zum 31. Juli. Meine Vermietung hat mir nun eine Kündigungsbestätigung gegeben für Ende August. Bin ich irgendwie Banane? Mai, Juni, Juli. Sind 3 Monate. Ich hab jetzt schon gegoogled und alle Beispiele laufen aufs selbe drauf raus.
nixwissen2016-08-08T03:46:23Z
§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB:
Die Kündigungsfrost für Mieter beträgt 3 Monate!
Die 3 Monatsregelung ist nicht abhängig von der Mietdauer; nur der Vermieter hat eine asymmetrische“ Kündigungsfristen die sich nach 5 Jahren verlängert!
Kündigungsschreiben sollten immer mit einem Einschreiben mit Rückschein versendet werden, weil nicht der Tag an dem du das Schreiben abgeschickt hast zählt, sondern der Tag des Empfangs! Sprich, du bist in der Beweislast!
Dies ist deinem Mieter auch bekannt und wenn er ein ***** ist, und du kein Einschreiben verwendet hast, kann er auf Ende August bestehen, mit dem Wissen, dass er vor Gericht sehr gute Karten hat!
Fazit: mache ein persönliches Gespräch daraus und schildere ihm deinen Fall- drück wenn nötig auf die Tränendrüse. Doch wichtig ist vor allem ein persönliches Gespräch, denn in einem persönlichen Gespräch stimmen Menschen im allgemeinen eher zu. Sag ihm auch- wenn du nicht gerade wohlhabend bist und Millionen in Aktien und Wertpapieren angelegt hast- dass du dir eine spätere Kündigung nicht leisten könntest und du in finanzielle Schwierigkeiten kommen könntest!
Für eine rechtsgültige Kündigung hätte deine Kündigung spätestens morgen am 03.05.2016 beim Vermieter eingehen müssen. Und dies hat sie wohl, ansonsten hättest du noch keine Bestätigung erhalten können.
"Wie wird die Kündigungsfrist bei Mietverträgen berechnet? Was bedeutet die Karenzzeit? Und wird der Samstag mit berechnet oder nicht?
Die Karenzzeit oder auch Karenzfrist werden die ersten drei Tage des Monats genannt, die dem Mieter oder dem Vermieter als der späteste Zeitraum genannt werden, noch kündigen zu dürfen.
Innerhalb der ersten drei Tage eines Monats muss jedoch die Kündigung dem Mieter oder beim Vermieter schon zugegangen sein. Was so viel bedeuten soll, dass dieser die Kündigung erhalten hat und davon Kenntnis erlangen dürfte.
Bei der Berechnung der Kündigungsfrist eines Wohnraummietverhältnisses ist der Samstag als Werktag mitzuzählen. Wenn jedoch der letzte Tag der Karenzfrist auf einen Samstag fallen sollte, so ist der Samstag nicht als Werktag anzusehen und die Kündigungsfrist verschiebt sich von Samstag auf den nächsten Werktag dem Montag. Nähere Informationen ist aus dem Urteil des BGH vom 27. April 2005 mit dem Aktenzeichen: VIII ZR 206/04 zu entnehmen"