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Hilfe!!! Wohnung gekündigt und keine neue Wohnung?

wir haben eine Dummheit begangen.Meine Frau und ich haben unsere Wohnung gekündigt um in eine andere Stadt um zuziehen.Ich bin Student und meine Frau bezieht Harz vier.Die Stadt2 sagt wir können ohne eine Notwendigkeit keine genehmigung bekommen.Also Wohnung weg und müssen wir auf die Straße landen?

Wir wollen umziehen weil meine Frau bessere Chancen in der neuen Stadt hat und meine Uni ist auch in der neuen Stadt.

Die Behörden helfen uns nicht und wir haben kein Geld am Anfang unsere Miete und die Kaution zu zahlen.

Update:

die Wohnung wurde vor 2 Wochen gekündigt.Bis Ende März.Ich hab Stress denke nicht an Grammatik

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    ... melde dich doch bei Ch.W. , der hat Platz in seinem Bunker ...

  • vor 9 Jahren

    Man kündigt doch nicht die Wohnung wenn man noch keine neue hat!

    Für wann habt ihr denn gekündigt?

    Na was machst du denn so einen Stress - hast doch jetzt noch 3 Monate Zeit eine Wohnung zu suchen!

    Besser wäre es aber gewesen mit der Kündigung zu warten bis du eine neue Wohnung hast!

    Fragt doch den Vermieter ob ihr die Kündigung wieder zurück nehmen könnt (ist ja erst 2 Wochen her), sucht euch dann in aller Ruhe eine Wohnung und kündigt dann!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    sorry, aber sowas klärt man doch vorher ab! Und umziehen darfst du auch als Hartz4-Empfänger zu jeder Zeit wohin du möchtest, aber halt nicht auf kosten der Steuerzahler sondern nur wenn du das alles aus eigener Tasche bezahlen kannst...frag deinen Vermieter ob er die Kündigung außer Kraft setzt und ihr weiter da wohnen könnt, wenn nicht siehts schlecht aus...und wenn deine Frau einen Job gefunden hat in einer anderen Stadt wird auch der Umzug bewilligt, aber auch erst dann...

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Sorry, aber das ist wirklich eigene Dummheit. Wieso schreit ihr jetzt nach Hilfe durch die Behörden? Wenn man kein Geld hat für einen Umzug, kündigt man keine Wohnung, wenn man 1. keine neue hat und 2. die Finanzierung des Umzugs nicht geklärt ist. Da würde mich mal interessieren, was du so studierst...

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  • vor 9 Jahren

    Eventuell sollte man sich erst erkundigen und dann handeln.

    Stadt2 erklärt Blödsinn. Jeder kann wohnen wo er will.

    Liegt die Nettokaltmiete im Bereich dessen, was das Jobcenter bezahlt, dann könnt ihr dort einziehen.

    Was ihr nicht bekommt, ist die Kostenerstattung für den Umzug. Hier hätte man vorher einen Antrag stellen müssen und dieser muss begründet sein.

    Die Kaution darf man nach § 551 BGB auf 3 Raten zahlen. Oder man geht über www.kautionfrei.de eine s.g. Kautionsbürgschaft ein.

    Sucht euch also eine adäquate Wohnung (i.d.R. ca. 50m² für eine Person und jede weiter +15m²) die in der Preisklasse so um die 5,-- Euro pro m² kalt kostet. Seid ihr mit der Wohnung zufrieden, dann könnt ihr den Mietvertrag unterschreiben. Damit geht ihr dann in Stadt2 zum Jobcenter. Das Jobcenter ist verpflichtet euch den Betrag X für die Wohnung zahlen. Auch wenn die behaupten sollen, sie seien nicht zuständig. Habt ihr weiter Probleme wendet euch an einen Fachanwalt für Sozialrecht.

  • vor 9 Jahren

    Da habt ihr ohne nachzudenken gekündigt, wenn ihr Glück habt - nimmt der VM. die Kündigung zurück, muss er aber nicht.

  • vor 9 Jahren

    rmieter ob er die Kündigung zurück nimmt.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Dann solltest du als Student die Wohnung suchen und einen Bürgen haben. ZB deine Eltern könnten für euch Bürgen sein. Schaut euch um in Wohngenossenschaften. Die sind oft preiswerter als normale Wohnungen. Und deine Frau sollte sich heftig in der Stadt 2 um Stellen bewerben. Wenn sie eine Zusage hat, muss das Amt beim Umzug helfen. Viel Glück!!!

  • vor 9 Jahren

    Als erstes nehmt ihr mal die Kündigung zurück, so sich der Vermieter darauf einlässt.

    Dann geht ihr ih die Stadt2 und erfragt dort den Höchstsatz, den eure Wohnung dort kosten darf. dabei nehmt ihr auch gleich einen Vordruck für den potentiellen neuen Vermieter mit, den der ausfüllen muss. Den ausgefüllten Vordruck reicht ihr dann bei der Stadt2 ein, um erst einmal die mögliche Kostenübernahme der Miete gesichert zu haben (schriftlich bestätigen lassen!),

    Erst wenn diese Bescheinigung bestätigt ist, dürft ihr den Mietvertrag unterschreiben. Parallel dazu kündigt ihr dann euren Mietvertrag, wobei der neue Vermieter die Wohnung erst in 3 Monaten an euch vermieten kann, da das Amt nur eine Miete zahlt und Whg1 Vorrang hat.

    Wenn ihr den Passus "Der Mieter muss die Wohnung bei Einzug renovieren" in den Mietvertrag aufnehmen lasst (vor Abgabe bei der Arge!), übernimmt die die notwendigen Kosten für Tapeten, Farben, Bodenbeläge. Ohne diesen Passus dürft ihr das alles selber löhnen...

    Bezieht die Arge der Stadt1 mit ein. Sobald ihr einen positiven Bescheid über eine Mietübernahme habt, lasst das die Argen untereinander ausmachen.

    Es wird viel Rennerei werden; dass muss euch klar sein!

    Ist in der Stadt2 die Bedürftigkeit höher, könnt ihr davon ausgehen, dass man euch nicht annimmt. man hat schon genug Kunden, die man finanzieren muss und braucht nicht noch neue. dann müsst ihr in Stadt 1 bleiben.

    Freie Wohnungswahl/ Aufenthaltsbestimmung gut und schön- aber nur, wenn sie nicht auf Kosten der Allgemeinheit geht.

    WENN ihr auf der Staße landet, könnt ihr zum Amt für Obdachlose gehen und euch dort eine Notunterkunft zuweisen lassen. Von da aus sucht ihr dann in Ruhe nach einer normalen Whg. da ihr in der Notunterkunft lebt, steht ihr dann auf Platz1, was die Zuweisung einer "normalen" Whg angeht...

    Kaution:

    Wird nicht mehr übernommen. Allerdings könnt ihr bei der Arge ein zinsloses Darlehen beantragen. man bezahlt die Kaution (auf euren Antrag hin) und hält die Raten monatlich vom Bedarf ein. Der Sachbearbeiter KANN, muss aber nicht für euch entscheiden. Es obliegt seinem ermessen, ob euch ein solches Darlehen gewährt wird.

    Tretet also immer höflich auf, egal wie nervig es wird. Sonst könnt ihr das Kautions-Darlehen sofort vergessen. Unbeliebte Kunden werden mit Freude abgeschmettert...

    Und in zukunft informiert ihr euch VORHER, wie das Vorgehen in fall XY ist und prescht nicht vorschnell und unüberlegt los... Ihr seid doch schlaue Köpfe!

  • top
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    jeder kann hinziehen wohin er will. grad als student. das bleibt dir alles selbst überlassen. bei harz4 empfängern sieht das wieder anders aus. und ihr habts da echt ne dummheit begangen. ihr hättets euch vorher um eine wohnung kümmern sollen. ich kann euch da leider nicht helfen. ihr müsst schnellstens versuchen euch in der neuen stadt eine neue wohnung zu suchen. wie ihr das alles macht? das alles war nicht wirklich überlegt.

    schaut mal ins internet oder lokale zeitungen.

    oder ihr versucht das ganze erstmal rückgäng zu machen und macht das dann mit einem sinnvollen plan.

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