Habe nach 4 Monaten ALG2 endlich einen festen Job. 1,5 Brutto. Vor ALG2 habe ich studiert und hatte einen 450€ Minijob. Jetzt arbeite ich den ersten Monat in meiner neuen Firma und die Personalabteilung fragt mich ob ich noch irgendwo anders beschäftigt sei, weil ich Steuerklasse 6 bin laut Finanzamt. Weiß jemand wieso ich Steuerklasse 6 bin? Liegt das am ALG2, was ich zur Überbrückung bezogen habe? Kenne diese Steuerklasse nämlich auch nur für zweit oder drittjobs.
Die Steuerklasse 6 unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von allen anderen Steuerklassen. Sie wird nur zugewiesen: bei einem Zweit- oder Drittjob bei Verwendung einer anderen Steuerklasse für den Haupt-Beruf. Also einfach mal das FA anrufen (ja, auch dort gibt es Telefone) und nachfragen.
Das FAmt wird wohl deinen Minijob versehentlich als ersten Beruf werten ... Informiere das FAmt. Zur Erklärung https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/steuerklasse-vi-6-was-muss-ich-beachten.html
Nachtrag Kann irgendjemand diese DR-Häufung bei den Atnworten erklären? Ausser mit "Psychos on tour".
Halte deine Steueridentifikationsnummer bereit und rufe bei dem für dich zuständigen Finanzamt an. Glaube mir, dort hilft man dir gerne und vor allen Dingen hast du dann wirklich Sicherheit, was zu tun ist. Ich habe noch nie schlechte Erfahrungen gemacht, wenn ich mich direkt an die jeweils zuständigen Stellen gewandt habe.
Weil die Finanzverwaltung in einigen F��llen versehentlich falsche Lohnsteuerklassen an die Arbeitgeber übermittelt hat, bekommen die Betroffenen kein oder zu wenig Gehalt ausgezahlt. Was ist da los? Und was müssen Sie tun?
Die Finanzämter können den Fehler selbst nicht erkennen, sondern sind auf die Hinweise der Betroffenen angewiesen. Falls Sie betroffen sind, müssen Sie also zur Fehlerberichtigung die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen.
Sie erhalten dann von ihrem Wohnsitzfinanzamt auf Antrag eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse. Diese Bescheinigung tritt für Sie vorübergehend an die Stelle der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale. Die auf der Bescheinigung eingetragene Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend. Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf der Basis der Papierbescheinigung den Lohnsteuerabzug umgehend zu ändern.
So kann die aufgrund des Fehlers zu hoch einbehaltene Lohnsteuer korrigiert und erstattet werden.
Die elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden den Arbeitgebern automatisch mitgeteilt. Hierzu speichert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer elektronisch die maßgebende Steuerklasse und teilt diese den Arbeitgebern monatlich mit. Die Übermittlung der falschen Steuerklasse beruhte auf einem bundesweiten Fehler in der ELStAM-Datenbank.