Meine Berufsschulklasse nimmt an einem sozialen Projekt für Flüchtlinge teil, da die meisten Aktivitäten außerhalb der Schulzeit stattfinden (entweder am späten Abend oder am Wochenende) muss der Lehrer das doch schriftlich ankündigen wie bei einem Schulausflug wegen Versicherungstechnischen Gründen & besonders aus dem Grund, das noch nicht alle volljährig sind, oder? Ich hätte am Donnerstagabend ebenfalls wieder eine Veranstaltung gehabt, hab es aber leider zeitlich total verplant und hab dafür eine 6 kassiert! Ist das rechtens?
Yuri2016-02-24T01:01:09Z
Wenn du zeitlich verhindert bist, geht es eben nicht und gut ist!
Traurig! Und wenn einem Schüler in Zusammenhang mit den Flüchtlingen etwas passiert kann man die Schule noch nicht mal dafür haftbar machen! Ich würde mir ein ärztliches Attest besorgen, aufgrund der Angst spät abends noch unterwegs sein zu müssen.
Ja, das darf der. Es handelt sich um ganz normalen Schulbetrieb und da kann man nicht einfach hergehen und sagen man hätte keine Zeit, Lust oder vergessen.
(1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, bei berufsschulpflichtigen Schülern außerdem die für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen (Ausbildende, Dienstherren, Leiter von Betrieben) oder deren Bevollmächtigte dafür zu sorgen, daß die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.
(2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. Bei den freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann die Schule vor der Anmeldung des Schülers den Zeitpunkt festlegen, vor dem eine Abmeldung nicht zulässig ist; eine Abmeldung zum Schuljahresende ist jedoch uneingeschränkt zulässig.
(3) Ein Schulversäumnis liegt vor, wenn ein Schüler seiner Teilnahmepflicht nicht nachkommt, ohne an der Teilnahme verhindert (§ 2), von der Teilnahmepflicht befreit (§ 3) oder beurlaubt (§§ 4 und 5) zu sein." http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulBesV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Das ist ein zweischneidiges Schwert, vor allem weil du nicht darlegst warum du nicht dabei gewesen bist. Ich würde deinen Betrieb fragen was er von dieser Aktion hält, denn du arbeitest ja auch nicht den ganzen Tag und vor allem nicht am Abend. Wenn alle anderen dabei waren, dann war das normaler Schulbetrieb und ihr hattet dann wohl den Vormittag dafür frei. Ich glaube dass der Lehrer im Recht ist, aber du kannst ja trotzdem mal nachhaken.