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Darf der Lehrer das?

Meine Berufsschulklasse nimmt an einem sozialen Projekt für Flüchtlinge teil, da die meisten Aktivitäten außerhalb der Schulzeit stattfinden (entweder am späten Abend oder am Wochenende) muss der Lehrer das doch schriftlich ankündigen wie bei einem Schulausflug wegen Versicherungstechnischen Gründen & besonders aus dem Grund, das noch nicht alle volljährig sind, oder? Ich hätte am Donnerstagabend ebenfalls wieder eine Veranstaltung gehabt, hab es aber leider zeitlich total verplant und hab dafür eine 6 kassiert! Ist das rechtens?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 5 Jahren

    Ja: "§ 1

    Teilnahmepflicht und Schulversäumnis

    (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, bei berufsschulpflichtigen Schülern außerdem die für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen (Ausbildende, Dienstherren, Leiter von Betrieben) oder deren Bevollmächtigte dafür zu sorgen, daß die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.

    (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. Bei den freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann die Schule vor der Anmeldung des Schülers den Zeitpunkt festlegen, vor dem eine Abmeldung nicht zulässig ist; eine Abmeldung zum Schuljahresende ist jedoch uneingeschränkt zulässig.

    (3) Ein Schulversäumnis liegt vor, wenn ein Schüler seiner Teilnahmepflicht nicht nachkommt, ohne an der Teilnahme verhindert (§ 2), von der Teilnahmepflicht befreit (§ 3) oder beurlaubt (§§ 4 und 5) zu sein."

    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink...

  • vor 5 Jahren

    Das ist ein zweischneidiges Schwert, vor allem weil du nicht darlegst warum du nicht dabei gewesen bist. Ich würde deinen Betrieb fragen was er von dieser Aktion hält, denn du arbeitest ja auch nicht den ganzen Tag und vor allem nicht am Abend. Wenn alle anderen dabei waren, dann war das normaler Schulbetrieb und ihr hattet dann wohl den Vormittag dafür frei. Ich glaube dass der Lehrer im Recht ist, aber du kannst ja trotzdem mal nachhaken.

  • vor 5 Jahren

    Wenn du zeitlich verhindert bist, geht es eben nicht und gut ist!

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Traurig! Und wenn einem Schüler in Zusammenhang mit den Flüchtlingen etwas passiert kann man die Schule noch nicht mal dafür haftbar machen!

    Ich würde mir ein ärztliches Attest besorgen, aufgrund der Angst spät abends noch unterwegs sein zu müssen.

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  • Sam
    Lv 6
    vor 5 Jahren

    Ja, das darf der. Es handelt sich um ganz normalen Schulbetrieb und da kann man nicht einfach hergehen und sagen man hätte keine Zeit, Lust oder vergessen.

  • vor 5 Jahren

    Also grob gesagt, darf eine Schule zwar soziale Projekte planen und diese auch durchführen. Allerdings denke ich, sind die Lehrer in Bezug auf diese Projekte streng an die Stundenpläne gebunden.

    Daher müsste sowas meiner unmassgeblichen Meinung nach wohl eher WÄHREND der Schulstunden gemacht werden und es müsste eben auch vom Direktor genehmigt werden.

    Schulprojekte AUSSERHALB deiner eigentlichen Arbeitszeiten in der Lehre beispielsweise, sind eigentlich so gesehen eher nicht rechtmässig, wenn ich das so richtig sehe, dass sagt mir mein Bauchgefühl allerdings.

    Grob gesehen müsste der Lehrer solch ein Projekt vorher eigentlich mit dem Direktor der Schule und mit der Ausbildungsstelle absprechen, um es rechtsgültig machen zu dürfen, da der Mehraufwand an Zeit eben auch mit der für einen Azubi zulässigen Höchstarbeitszeit in einer Woche (Das waren, als ich in die Ausbildung ging, 8,5 Stunden täglich, ich weiss aber nicht, ob das immer noch so ist!) in Einklang stehen muss. Du musst ja schliesslich neben deiner Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb auch noch die Schulzeiten rechnen und musst eben auch fürs Lernen noch Zeit mit einkalkulieren.

    Daher: Jaein. Sofern keine größere Lernarbeit und auch keine betrieblichen Überstunden angefallen sind, darf der das schon.

    Außerdem kann er dir auch ne 6 aufs Auge drücken, wenn er genau weiss, dass Du dich davor gedrückt hast, da mit zu machen. Besser wäre gewesen, da hin zu gehen, die Zeit abzusitzen und dann eben dafür nur ne 4 zu bekommen, als sich davor zu drücken und ne 6 zu kassieren.

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