Unsere Tochter ist mit Mamas Neuwagen in der Tiefgarage mit dem Kotflügel an einem Begrenzungspfosten hängen geblieben. Schaden (rd. 2 TSD €) wurde in der (Fach-)Werkstatt beseitigt. Muss ich den Schaden bei einem eventuellen Verkauf des Wagens angeben ?
Danke für Eure Antworten :-)
Anonym2015-10-30T00:55:20Z
Beste Antwort
Um Ärger zu vermeiden, würde ich wahrheitsbedingte Angaben machen.
Ein Käufer will aus Deinem Kaufvertrag über dieses Auto raus? Ein Gutachter entdeckt die Nachlackierung durch Lackmessung. Schon hast Du schlechte Karten.
Ich würde das einfach und humorvoll sagen beim Verkauf. Aber nicht runterhandeln lassen, sondern bei meinem Verkaufspreis selbstbewußt bleiben. Das klappt dann schon mit dem "guten" Verkauf.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, würde ich den Unfall (und die Reparatur) im Fall eines Verkaufs auf jeden Fall angeben. Wenn die Reparatur so durchgeführt wurde, dass keine Spuren vom Unfall erkennbar sind, ist die Angabe "nicht unfallfrei" aber kein Anlass für eine Wertminderung.