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Nein.
Der niedergelassene Arzt als Vertragsarzt ist verpflichtet, Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu behandeln, Das hat er mit der Annahme seiner Kassenzulassung schriftlich bekundet. (Das gilt jedoch nicht für Nichtkassenärzte und Privatpatienten !)
Helgale
Traurig aber wahr.
Als Ehefrau würde ich mit meinem Ehemann den Arzt wechseln.
Dann löst sich das Problem von alleine.
hilfsbereit
Was will die Frau bei einem Arzt der sie nur
widerwillig behandelt?
Anonym
Nein, allerdings so ein Arzt soll vermieden werden!
Anonym
Wenn beide im selben Körper stecken, ja.
Multiple Persönlichkeiten wie Dich kann er mit der Krankenkasse nur einmal abrechnen!