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Kann ein Arzt die Weiterbehandlung der Ehefrau verweigern, bloß weil der Mann den Arzt gewechselt hat?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Traurig aber wahr.

    Als Ehefrau würde ich mit meinem Ehemann den Arzt wechseln.

    Dann löst sich das Problem von alleine.

  • vor 6 Jahren

    Der Arzt ist insoweit freier Unternehmer und er unterliegt keinem Abschlusszwang . Er muss also niemanden behandeln , es sei denn in einer Notlage . ( Unterlassene Hilfeleistung )

    Und er darf auch jederzeit einen Behandlungsvertrag kündigen , Ausnahme auch hier : Akute Notlage .

  • vor 6 Jahren

    Was will die Frau bei einem Arzt der sie nur

    widerwillig behandelt?

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Wenn beide im selben Körper stecken, ja.

    Multiple Persönlichkeiten wie Dich kann er mit der Krankenkasse nur einmal abrechnen!

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  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Das weiß Gott allein.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    nur wenn du in solchen ländern zum arzt gehst,wo männer in nachthemden auf der strasse rum laufen

    hier in deutschland darf er das nicht,du kannst ihn dann der ärztekammer melden.

  • vor 6 Jahren

    Der Arzt, der so etwas macht,

    der ist es nicht wert, Arzt genannt zu werden.

    Den würde ich freiwillig wechseln.

  • Rumpel
    Lv 4
    vor 5 Jahren

    Kann er eigentlich nicht, er müsste das schon begründen und der Wechsel eines Ehepartners zu einem anderen Arzt ist kein Grund.

  • Mike
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Nein.

    Der niedergelassene Arzt als Vertragsarzt ist verpflichtet, Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu behandeln, Das hat er mit der Annahme seiner Kassenzulassung schriftlich bekundet. (Das gilt jedoch nicht für Nichtkassenärzte und Privatpatienten !)

    Quelle(n): GKV-Vertrag.(BMÄ)
  • vor 6 Jahren

    ja

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