Und noch eine Frage zu Griechenland ...?
Auf die Gefahr hin dass Euch das Thema langsam auf die Nerven geht (mir auch), habe ich doch noch eine Frage die noch nicht gestellt wurde: Wieso unterscheidet sich eigentlich die Insolvenz eines Staates so sehr von der Insolvenz eines Untenehmens oder einer Privatperson? Wenn eine Firma oder eine Privatperson Insolvenz anmeldet, wird dies über einen Insolvenzverwalter so abgewickelt, dass der für den entsprechenden Wohnort zuständige Gerichtsvollzieher vor Ort kommt und eine Pfändung aller Wertsachen vornimmt, die den zum Leben notwendigen Grund-Freibetrag überschreiten. Soweit so ok. Auf Griechenland bezogen hieße das, dass ein europäischer Insolvenz-Verwalter (dieser könnte durch den IWF bestimmt werden) einen Europäischen Gerichtsvollzieher (etwa durch den Europäischen Gerichtshof bestellt) bestimmt, der dann vor Ort in Griechenland eine entsprechende Pfändung vornimmt und das Pfandgut an die Gläubiger überschreibt - nehmen wir jetzt einmal grob gerechnet an, dass das griechische Festland (also der Peloponnes) dden nicht pfändbaren lebensnotwendigen Grund-Freibetrag darstellt. Dann könnte dieser "Europäische Gerichtsvollzieher" doch problemlos die Inseln in der Ägäis pfänden und diese den Gläubiger-Ländern zukommen lassen, nur als Beispiel mal Kreta zu Deutschland, Rhodos zu Frankreich, etc. etc. Wieso ist das eigentlich noch nicht so passiert, bzw. wieso ist bisher noch niemand auf diese Idee gekommen? Bin gespannt auf Eure Antworten. Danke im voraus.