Ich bin im 3. LJ als techn. Produktdesignerin - im Februar sollte die Ausbildung abgeschlossen sein. Nun möchte ich danach zur BOS um schulisch weiter zu machen.
Nun hab ich aber mitbekommen, dass es dem Chef am liebsten ist, dass ich ab Feb. einen Bertrag bis zum Oktober 2016 bekomme und die neue Azubine/den neuen Azubi einzulernen (es ist kein Ausbilder da)!
Ich selbst hatte hier keine tolle Ausbildung, so wenig Geld (Ich 570€ brutto, die aus meiner Klasse 900-1.000€ brutto), ich hatte seit Anfang meiner Ausbildung KEINEN Ausbilder und musste mir alles selbst beibringen, wurde nie wie ein Azubi behandelt, musste auch mal Samstag arbeiten um Urlaub genehmigt zu bekommen etc...
Nun die Tatsache, dass ich eben schon ab September eben weg will und das das Verhältnis eh schon ein bisschen angespannt ist, habe ich Angst vor einem schlechten Arbeitszeugnis welcher nicht berechtigt ist..... Einfach weil mein Chef die Person von Mensch ist, die kein Emphatievermögen hat und anderen nichts gönnt.. Hab ich diesbezüglich irgendwelche Rechte? Muss ich ein schlechtes Arbeitszeugnis hinnehmen?
Freu mich auf Antworten
Berni2015-06-24T10:42:14Z
D e i n e Ausbildung geht vor betriebliche Wünsche des Chefs ! Ich begreife nicht, wieso du denkst, dass du nach einer Lehre ein Arbeitszeugnis erhältst ? Du bekommst doch einen Lehrbrief nach abgeschlossener Ausbildung von der Handelskammer und keinesfalls ein Arbeitszeugnis ! Die Zensur im Lehrbrief kann dein Chef nicht beeinflussen. Da werden die berufsschulischen Leistungen einfliessen.
1. Wenn Du dir fast alles selbst beigebracht hast, dann musst Du ja schon ziemlich gut sein, denn sonst hättest Du die Prüfungen gar nicht bestanden. 2. Ein schlechtes Arbeitszeugnis musst Du nie und nimmer hinnehmen. 3. Normalerweise gibt es auch Tarifverträge für Azubis in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, soweit ich weiss, ist die Bezahlung in bestimmten Jobs sogar teilweise gesetzlich geregelt. Daher a) im Internet nachschlagen, welche Gewerkschaft(en) für dich zuständig sind (Übrigens, das können durchaus mehrere verschiedene sein, soweit ich weiss und diese sind je nach Region zuständig für die in der Region lebenden Arbeitnehmer), b) nachschauen, ob es eine gesetzliche Regelung über die Bezahlung von Produkt-Designern gibt. Gibt es diese, dann ab zum Rechtsanwalt, solltest Du mit deinem Monatsbrutto unterhalb liegen. 4. Du kannst durchaus das halbe Jahr noch dort bleiben, allerdings nicht mit der Bezahlung, die Du als Azubine hattest, sondern dein Chef muss dich ab dem Tag der Prüfung als vollwertige Angestellte bezahlen. Tut er das nicht, so kannst Du auch dagegen klagen. 5. Teilweise würde ich dir sogar dazu raten, dort bis zum Beginn der BOS zu bleiben, denn das wäre im Hinblick auf deine spätere Rente möglicherweise durchaus hilfreich. Übrigens: Geld Einklagen, welches die dir zu wenig gezahlt haben, kannst Du auch noch dann, wenn Du dann deine weitere Ausbildun an der BOS angefangen hast, denn jetzt zu streiten, bringt eher nichts, allerdings nützt es dir vielleicht auch was, wenn du schon Bewerbungen laufen hattest und dann eben einen qualifizierten Arbeitsplatz in der nächsten Zeit antreten könntest. Wenn Du das nicht hast, kanns sein, dass das Amt dir unter Umständen, falls du selbst kündigst, deine Bezüge kürzt. Da hast Du aber leider eben nichts von, deswegen hielte ich es eben für eine sauberere Lösung, wenn Du eben bis September oder überhaupt eben bis Schulanfand noch dort bleibst und dann erst kündigst. Deinen Resturlaub muss dein Chef dir geben, der steht dir zu, oder er muss ihn dann eben ausbezahlen. Das nur zu deiner Information.
Eine Firma die für die Lehrlinge keinen Ausbilder hat darf nicht ausbilden! 570,- Euro Ausbildungsvergütung ist zwar nicht viel - aber viele andere bekommen noch weniger, das solltest du auch bedenken! Keiner zwingt dich zu bleiben. Mit dem Bestehen der Prüfung ist die Ausbildung beendet und somit auch dein Vertrag. Und wenn du einen befristeten Vertrag angeboten bekommst kannst du annehmen oder ablehnen - das liegt ja nun bei dir. Ich weiß ja nicht wann denn deine Schule beginnt aber ein befristeter Vertrag wäre ja dann ohnehin nur bis Schulbeginn möglich - und Urlaubsanspruch hättest du ja vorher auch noch einzulösen! Da wäre es vielleicht sinnvoller du suchst dir für die Zeit von März - Juli/August irgendwo einen anderen Job (informiere dich doch mal beim Arbeitsamt - vielleicht bieten die dir ja auch für die Zwischenzeit eine Fortbildung an)!
Wenn du dich für einen befristeten Vertrag entscheidest bekommst du anschließend für diesen Zeitraum natürlich auch ein Arbeitszeugnis - fällt dieses zu deinen Ungunsten aus musst du das nicht akzeptieren und kannst verlangen dass die ein neues Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Du solltest dein Arbeitszeugnis aber von jemandem prüfen lassen der sich damit auskennt und es zu lesen weiß!
Wenn du übernommen worden bist, kann es ja nicht so schlecht sein. Stell das hier online, wenn du es hast, oder besser lass es von einem anderen Chef aus deinem Bekanntenkreis lesen, wenn du kannst. Wenn es schlecht ist, hast du auf jeden Fall Anspruch auf ein neues.
ein schlechtes arbeitszeugnis MUSST du NICHT hinnehmen(nicht mal wenn es wahr wäre) http://www.ksta.de/recht/schlechtes-arbeitszeugnis-arbeitnehmer-muss-ein--befriedigend--nicht-hinnehmen,21117296,22875078.html http://www.widerspruch.org/widerspruch-arbeitszeugnis/