Wann geht ein verlassenes Fahrzeug in den Besitz des Grundstückseigentümers, bzw. des Pächters über?
Im konkreten Fall steht ein BMW 3er seit 2012 auf dem Hof einer Werkstatt. Der Besitzer gab den Wagen damals in der Werkstatt ab und liess einige TÜV relevante Dinge reparieren. Obwohl es sich um ein hochwertiges Fahrzeug handelt, hat sich der Besitze nie wieder gemeldet, die Rechnung nicht bezahlt und ist auch nach langer Zeit trotz Bemühen nicht greifbar. Wann geht das Fahrzeug in den Besitz der Werkstatt über. Zur Erinnerung, dass Fahrzeug steht dort seit drei Jahren ohne, dass der Besitzer sich gemeldet hat und dieser auch nicht erreichbar gewesen ist. Es ist die Vermutung geäußert worden, dass es sich um einen Berufskriminellen handelt, der sich zügig absetzen musste, damit die Polizei ihm nicht habhaft wird.