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Wann geht ein verlassenes Fahrzeug in den Besitz des Grundstückseigentümers, bzw. des Pächters über?
Im konkreten Fall steht ein BMW 3er seit 2012 auf dem Hof einer Werkstatt. Der Besitzer gab den Wagen damals in der Werkstatt ab und liess einige TÜV relevante Dinge reparieren. Obwohl es sich um ein hochwertiges Fahrzeug handelt, hat sich der Besitze nie wieder gemeldet, die Rechnung nicht bezahlt und ist auch nach langer Zeit trotz Bemühen nicht greifbar. Wann geht das Fahrzeug in den Besitz der Werkstatt über. Zur Erinnerung, dass Fahrzeug steht dort seit drei Jahren ohne, dass der Besitzer sich gemeldet hat und dieser auch nicht erreichbar gewesen ist. Es ist die Vermutung geäußert worden, dass es sich um einen Berufskriminellen handelt, der sich zügig absetzen musste, damit die Polizei ihm nicht habhaft wird.
9 Antworten
- idril_arienLv 7vor 6 Jahren
Die Werkstatt muß ihre Leistung titulieren lassen. Mahnbescheid oder Klage. Dann kann sie das Fahrzeug pfänden lassen und verwerten. So einfach geht ein Gegenstand nicht in den Besitz des Gläubigers über.
Wenn die Werkstatt pech hat, ist die Rechnung bereits verjährt. Die Verjährung ist drei Jahre zum 31.12. Dann kann sie nur noch die Stellkosten verlangen. Aber dafür hast du nicht genug Information gegeben.
- FabriciusQuintusLv 5vor 6 Jahren
Überhaupt nicht .
Das Eigentum kann nach BGB NIE auf den übergehen , der weiss , dass die Sache einem anderen gehört .
*§ 937
Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.*
Eigenbesitzer kann aber nur derjenige sein , der die Sache in dem Glauben erworben hat , dass sie sein Eigentum sei . Das ist in dem geschilderten Sachverhalt nie der Fall .
- Anonymvor 5 Jahren
Das weiß Gott allein.
- BerniLv 7vor 6 Jahren
Der Grundstückseigentümer (die Werkstatt) hätte den Fall längst der Polizei melden müssen. Der Auftraggeber könnte längst verstorben sein. Das Fahrzeug wird niemals in den Besitz der Werkstatt übergehen.
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- ?Lv 7vor 6 Jahren
Fabricius hat recht.
Und wenn das Ding da seit 3 Jahren im Regen steht ist es eh nichts mehr wert. Reparatur der Standschäden kostet locker eine 4stellige Summe. Reifen kaputt (haben Standplatten), Bremsen ringsrum kaputtgerostet, Benzin vermutlich "schlecht" geworden/verharzt/Einspritzventile verklebt, Schimmel/Stockflecken im Innenraum usw. Was soll der Werkstattbesitzer mit so einem Haufen...
- Anonymvor 6 Jahren
wie dumm muss einer sein,sich erst nach 3 jahren drum zu kümmern ,dass ne rechnung bezahlt wird ?
da ruft man sofort die polizei und gut ist.
- Der ElchLv 7vor 6 Jahren
Ich würde sagen sobald du den Fahrzeugbrief ( Zulassungsbescheinigung II) besitzt ist das Fahrzeug dein Eigentum!
Ist Kontaktaufnahme erfolgt? Normalerweise lässt man sich von demjenigen der sein Auto zur Reparatur abgibt Namen und Telefonnummer geben. Mit diesen Daten wäre ich schon längst mal bei der Polizei gewesen und hätte mich da mal informiert - immerhin schuldet dir der Besitzer ja Geld!
- Anonymvor 6 Jahren
Ja das kann ich so ganz nachvollziehen aber ich glaube dir lieber als dem Teufel.
- ?Lv 7vor 6 Jahren
Meiner Meinung nach gehört das Fahrzeug der Polizei zur weiteren Klärung übergeben.
Sollte der Besitzer mittlerweile oder kurz nach Abgabe des Fahrzeuges verschwunden oder gestorben sein, dann gehört es noch längst nicht dem Werkstattbesitzers, der die Kosten dann von den Angehörigen..sofern vorhanden ..einklagen müsste..die ihm entstanden sind.
Also wirklich..sich nach 3 Jahren darum zu bemühen'== grenzt schon an Diebstahl