Wenn man bei der Prüfung den 1sten teil der Praxis nicht schafft hat man dann erst recht die komplette Praxis nicht bestanden?
Man hat im Prüfung Praxis 2 Unterteilungen, im 1 die Theorie und 2 halt Praxis, so und man sagte wenn man den 1 teil nicht besteht, hat man automatisch den kompletten teil nicht bestanden auch wenn man den 2 teil bestanden hat. So und die Frage ist ob das so stimmt, denn ich hatte auch mal gehört wenn man teil 1 verhaut aber der 2 teil genug punkte geholt hat das man dennoch bestanden hat, ob das wahr ist habe ich keine Ahnung.