Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Besteht eigentlich ein Umtauschrecht bzw. eine Garantiepflicht .....?
für Männer ?
Also in aller Bescheidenheit, ein perfektes Geschöpf wie wir Frauen, legt selbstverständlich wert auf ausgezeichnete Qualität. Nun ist es ja so, frau schafft sich nen Mann an und es stellt sich heraus Typ "Mutti´s Liebling" oder "Aushilfsmacho" oder eben nur "Männlein" bzw. er ist in der Qualität anderweitig gemindert.
Dieses alles ist ja auf den ersten Blick bei der Anschaffung nicht erkennbar.
Wäre es da nicht rechtens eine entsprechendes Umtauschrecht bei seiner Mutti zu haben bzw. dass eine entsprechende Garantie gewährt wird oder eine Pflicht zur Nachbesserung gesetzlich festgelegt wird?
9 Antworten
- Mike MLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
"...frau schafft sich nen Mann an..."
und genau da liegt das (dein ?) Problem: Hast du eine SCHRIFTLICHE Quittung ? Hast du nicht und damit bist du auf Kulanz des Lieferanten (=Mutti) angewiesen und da wirst du auf Granit beissen.
Es ist immer das gleiche, sobald man (bzw. frau) meint ein günstiges Schnäppchen zu ergattern wird jeglicher gesunder Menschenverstand ausgeschaltet und zugegriffen ohne Rücksicht auf die sonst üblichen geschäftlichen Gepflogenheiten zu nehmen.
Ich kann nur sage: Selbst Schuld.
- Anonymvor 9 Jahren
^^^^ Amüsiere mich bei Deiner Frage köstlich. Ich brech gleich eine Lanze für die Männer ^^^^
Erhalten diese denn Schmerzensgeld, wenn das am Morgen im Bett nebenan nicht der Frau entspricht, die sie am Abend vorher so spontan mitgenommen haben? Wenn die Tapetenrenovation fast dem halben Monatslohn des Mannes entspricht, nur damit er sie ausführen kann... oder gar das Essen auf dem Herd angebrannt, resp. versalzen ist... und es gibt auch keine Garantie, dass seine Holde nach 20 Jahren noch so aussieht, wie er sie "eingekauft" hat. ;o))
- Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
Erfrischend provokant drückst du dich aus. Wir könnten uns auf ein Rückgaberecht ohne Anspruch auf Ersatz und unter Ausschluss jeglicher Erstattung irgendwelcher im Laufe der Partnerschaft erfolgten Fehlinvestitionen einigen. Voraussetzung dafür wäre natürlich, dass kein erfolgreicher Vermehrungsprozess stattgefunden hat. - Allerdings müsste das für beide Geschlechter gelten. Das wäre eine durchaus neue und überlegenswerte Perspektive.
- Lucius T FowlerLv 7vor 9 Jahren
Tja, SüÃe, du hast eben nicht bei Zalando bestellt; im wirklichen Leben gibt's kein Rückgaberecht!
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Michael K.Lv 7vor 9 Jahren
Männer sind wie Flohmarktramsch:
gekauft wie gesehen. Nur für Bastler. Kein Umtauschrecht!
Pech jehabt, hättse besser uffpasse müsse!
- Anonymvor 9 Jahren
Du hast das Kleingedruckte nicht gelesen, da steht drinn, dass du mit dem Erwerb dieses Mannes auch einige Pflichten hast (kochen, putzen, Pantoffeln bringen,...). Du verpflichtest dich, der Mutter gegenüber, Sohnemann gut zu behandeln etc. pp.
Tja, Fräulein...immer schön das Kleingedruckte lesen! ;-P
- AkkiLv 7vor 9 Jahren
Tja meine liebe Süsse, ein gewisses Maà an Unzufriefriedenheit stellt sich nun mal ein, wenn man nicht zur rechten Zeit einem Akki über den Weg läuft!