Wie berechnet man den Übernahmewert von IT (hier ein Laptop) bei Geschäftsauflösung?
Hallo! Ich bin aktuell bei einer GmbH angestellt, wegen Wechsel in der Geschäftsführung werde ich in Kürze kündigen (wahrscheinlich zum 1.6.). Ich arbeite seit 1.1.2015 mit einem Laptop (Neupreis 800 Eur), den ich gerne privat übernehmen / behalten will - da bin ich mir mit der GF schon einig. Die Frage ist nur wie wir den aktuellen Wert beziffern können. Gibt es hier irgendeine offizielle Richtline?
?2016-01-16T14:40:52Z
Dafür gibt es ja die steuerliche Abschreibung, allerdings wird der in einem drittel Jahr wohl kaum viel an Wertverlust haben. Schau mal, was solch ein Gerät als so genannte B-Ware kostet..
Einfach mal bei Ebay o.ä. schauen, was das Teil für Preise erzielt. Wenn das Teil erst ein halbes Jahr alt ist, wird es wohl noch 700 Wert sein. Kompliziert wird es allerdings für die Buchhaltung, weil das Ding noch nicht abgeschrieben ist. Muss also wieder raus aus dem Firmenkapital.
Dafür gibt es ja die steuerliche Abschreibung, allerdings wird der in einem drittel Jahr wohl kaum viel an Wertverlust haben. Schau mal, was solch ein Gerät als so genannte B-Ware kostet.
Sehe doch einfach im Internet nach, wie teuer dieser Laptop als gebrauchtes Gerät angeboten wird. Zum Beispiel bei www.ebay.de, www.amazon.de, www.notbookbilliger.de. Dann bietest Du der GF den halben Betrag an. Ihr müsst Euch dann nur einigen.