Wie berechnet man den Übernahmewert von IT (hier ein Laptop) bei Geschäftsauflösung?

Hallo! Ich bin aktuell bei einer GmbH angestellt, wegen Wechsel in der Geschäftsführung werde ich in Kürze kündigen (wahrscheinlich zum 1.6.). Ich arbeite seit 1.1.2015 mit einem Laptop (Neupreis 800 Eur), den ich gerne privat übernehmen / behalten will - da bin ich mir mit der GF schon einig. Die Frage ist nur wie wir den aktuellen Wert beziffern können. Gibt es hier irgendeine offizielle Richtline?

?2016-01-16T14:40:52Z

Dafür gibt es ja die steuerliche Abschreibung, allerdings wird der in einem drittel Jahr wohl kaum viel an Wertverlust haben. Schau mal, was solch ein Gerät als so genannte B-Ware kostet..

Ella la bella2015-05-06T04:39:06Z

Geräte werden in aller Regel,
mit 10% pro Jahr abgeschrieben.

Erste Abschreibung erfolgt nach 12 Monaten,
demnach ist der Laptop nach 5 Monaten
immer noch € 800 wert.

Sam2015-05-05T05:31:56Z

Einfach mal bei Ebay o.ä. schauen, was das Teil für Preise erzielt. Wenn das Teil erst ein halbes Jahr alt ist, wird es wohl noch 700 Wert sein. Kompliziert wird es allerdings für die Buchhaltung, weil das Ding noch nicht abgeschrieben ist. Muss also wieder raus aus dem Firmenkapital.

Anonym2015-05-04T05:36:46Z

Dafür gibt es ja die steuerliche Abschreibung, allerdings wird der in einem drittel Jahr wohl kaum viel an Wertverlust haben. Schau mal, was solch ein Gerät als so genannte B-Ware kostet.

mausihundi2015-05-04T05:35:18Z

Sehe doch einfach im Internet nach, wie teuer dieser Laptop als gebrauchtes Gerät angeboten wird.
Zum Beispiel bei www.ebay.de, www.amazon.de, www.notbookbilliger.de. Dann bietest Du der GF den halben Betrag an. Ihr müsst Euch dann nur einigen.

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