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Wie berechnet man den Übernahmewert von IT (hier ein Laptop) bei Geschäftsauflösung?
Hallo! Ich bin aktuell bei einer GmbH angestellt, wegen Wechsel in der Geschäftsführung werde ich in Kürze kündigen (wahrscheinlich zum 1.6.). Ich arbeite seit 1.1.2015 mit einem Laptop (Neupreis 800 Eur), den ich gerne privat übernehmen / behalten will - da bin ich mir mit der GF schon einig. Die Frage ist nur wie wir den aktuellen Wert beziffern können. Gibt es hier irgendeine offizielle Richtline?
8 Antworten
- Ella la bellaLv 6vor 6 Jahren
Geräte werden in aller Regel,
mit 10% pro Jahr abgeschrieben.
Erste Abschreibung erfolgt nach 12 Monaten,
demnach ist der Laptop nach 5 Monaten
immer noch € 800 wert.
- vor 5 Jahren
Dafür gibt es ja die steuerliche Abschreibung, allerdings wird der in einem drittel Jahr wohl kaum viel an Wertverlust haben. Schau mal, was solch ein Gerät als so genannte B-Ware kostet..
- SamLv 6vor 6 Jahren
Einfach mal bei Ebay o.ä. schauen, was das Teil für Preise erzielt. Wenn das Teil erst ein halbes Jahr alt ist, wird es wohl noch 700 Wert sein. Kompliziert wird es allerdings für die Buchhaltung, weil das Ding noch nicht abgeschrieben ist. Muss also wieder raus aus dem Firmenkapital.
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- Anonymvor 6 Jahren
Dafür gibt es ja die steuerliche Abschreibung, allerdings wird der in einem drittel Jahr wohl kaum viel an Wertverlust haben. Schau mal, was solch ein Gerät als so genannte B-Ware kostet.
- mausihundiLv 7vor 6 Jahren
Sehe doch einfach im Internet nach, wie teuer dieser Laptop als gebrauchtes Gerät angeboten wird.
Zum Beispiel bei www.ebay.de, www.amazon.de, www.notbookbilliger.de. Dann bietest Du der GF den halben Betrag an. Ihr müsst Euch dann nur einigen.
- Slovak08Lv 7vor 6 Jahren
Einzelgeräte im Wert unter 1.000 € werden steuerlich im ersten Jahr komplett auf Buchwert Null abgeschrieben. Also kannst du nur den Zeitwert berechnen. Da ein Laptop nach 5 Jahren absolut nichts mehr Wert ist, kannst du pro Nutzungsjahr 160 € vom Kaufwert abziehen.
- vor 6 Jahren
Nein , für Gebrauchtgeräte in diesem Sektor gibt es keine offizielle Richtlinie , die bei der Wertermittlung für solche Fälle weiterhilft .
Und die steuerlichen Abschreibungsvorschriften helfen da auch nicht weiter , weil sie lediglich eine vorgegebene , pauschale Wertermittlung für die STEUERLICHE Gewinnermittlung des Unternehmens darstellen und mit der Entwicklung des Marktwertes eines Wirtschaftsgutes nichts zu tun haben...
Versuche einfach herauszufinden , wo der aktuell übiche Preis für ein solches Gerät liegt , wobei das mE schwierig werden dürfte : Weil es für Gebrauchtgeräte mit 5 Monaten Nutzung kaum einen Gebrauchtmarkt gibt .. Bei IT-Hardware muss man zudem berücksichtigen , dass da der technische Fortschrit permanent schnellere und leistungsstärkere Geräte auf den Markt wirft .. mit der Folge , dass hier der Preisverfall besonders gross ist . Hinzu kommt , dass bei vielen Wirtschaftsgütern der Wechsel von Neu- zu Gebrauchtgerät schon einen enormen wertverlust mit sich bringt , wie zBsp bei Autos : Da ist der erste Tag der Zulassung der teuerste überhaupt .
.. und wenn das alles nix nützt : setzt mal 400 Euro an : wenn man nix besseres weiss ist die Hälfte nie ganz verkehrt .. und das Risiko, dass ein FA da mal zu einem anderen Ansatz kommt ist eh minimal .