Darf ein gesundheitsamt eine wohnung gegen den willen des bewohners betreten?

FabriciusQuintus2015-04-01T00:28:10Z

Selbstverständlich .
Stichwort : Gefahrenabwehr . Das * Gesundheitsamt ist insoweit nix anderes als eine besondere * Polizeibehörde * , und * Polizei * hiess ursprünglich nix anderes als Gefahrenabwehr ... Wenn zBsp von einer Wohnung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht , eg wegen Ungeziefer ....
Und da braucht es auch keinen richterlichen Beschluss .
Das wäre so wie wenn es in einer Wohnung brennt und die Feuerwehr müsste sich erst einen Gerichtsbeschluss besorgen ....

Rechtsquelle zBsp :
http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para38.htm

2. Nachtrag : Das GA ist eine Verwaltungsbehörde iSd HH Landesverwgesetzes ...
Dann greifen : § 3 Abs. 1 HH SOG iVm
.......................§ 16 Abs. 2 .... bei Emissionen ..oder
.......................unmittelbar bevostehender Gefahr ...
von mir zusammengafasst unter Gefahrenabwehr ...
.. und wenn das GA als 1. Behörde damit befasst ist , dann darf es auch in die Wohnung ....

Marjorie2015-04-01T00:15:09Z

Grundsätzlich können Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nur bevollmächtigt durch richterlichen Beschluss eine Wohnung gegen den Willen des Mieters betreten. Gefahr in Verzug ... ja, wenn ein Ebola-Patient in der Wohnung lebt.

Bei derartig verkürzten Fragen kann es keine umfassende & situationsgerechte Antwort geben

Nachtrag
Der "unbefugten" Zugang zu einer Wohnung, d.h., ohne richterlichen Beschluss, wird durch das sog. "Sicherheits- und Ordnungsgesetz", kurz SOG geregelt.
Soweit ich mich richtig entsinne, lebt z.Zt. in der Wohnung gar nicht die Mieterin, sondern sie hat sie ihrem Freund überlassen.

S2015-03-31T12:55:58Z

nein , die wohnung ist generell geschützt, nur bei gefahr im verzug, ansonsten dürfen sie es nicht, nur mit beschluss

🌸Lilliena2015-03-31T12:53:47Z

Das will ich doch hoffen. Es kann immerhin aus der betreffenden Wohnung eine Gesundheitsgefahr für andere Bewohner ausgehen.

JuliedelaMer2015-03-31T12:52:23Z

Nur mit Durchsuchungsbeschluss
Außer: bei akuter Gefährdung der anderen Mieter - dann bricht die Polizei die Tür auf