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Darf ein gesundheitsamt eine wohnung gegen den willen des bewohners betreten?
5 Antworten
- 🌸LillienaLv 6vor 6 Jahren
Das will ich doch hoffen. Es kann immerhin aus der betreffenden Wohnung eine Gesundheitsgefahr für andere Bewohner ausgehen.
- FabriciusQuintusLv 5vor 6 Jahren
Selbstverständlich .
Stichwort : Gefahrenabwehr . Das * Gesundheitsamt ist insoweit nix anderes als eine besondere * Polizeibehörde * , und * Polizei * hiess ursprünglich nix anderes als Gefahrenabwehr ... Wenn zBsp von einer Wohnung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht , eg wegen Ungeziefer ....
Und da braucht es auch keinen richterlichen Beschluss .
Das wäre so wie wenn es in einer Wohnung brennt und die Feuerwehr müsste sich erst einen Gerichtsbeschluss besorgen ....
Rechtsquelle zBsp :
http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffen...
2. Nachtrag : Das GA ist eine Verwaltungsbehörde iSd HH Landesverwgesetzes ...
Dann greifen : § 3 Abs. 1 HH SOG iVm
.......................§ 16 Abs. 2 .... bei Emissionen ..oder
.......................unmittelbar bevostehender Gefahr ...
von mir zusammengafasst unter Gefahrenabwehr ...
.. und wenn das GA als 1. Behörde damit befasst ist , dann darf es auch in die Wohnung ....
- MarjorieLv 7vor 6 Jahren
Grundsätzlich können Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nur bevollmächtigt durch richterlichen Beschluss eine Wohnung gegen den Willen des Mieters betreten. Gefahr in Verzug ... ja, wenn ein Ebola-Patient in der Wohnung lebt.
Bei derartig verkürzten Fragen kann es keine umfassende & situationsgerechte Antwort geben
Nachtrag
Der "unbefugten" Zugang zu einer Wohnung, d.h., ohne richterlichen Beschluss, wird durch das sog. "Sicherheits- und Ordnungsgesetz", kurz SOG geregelt.
Soweit ich mich richtig entsinne, lebt z.Zt. in der Wohnung gar nicht die Mieterin, sondern sie hat sie ihrem Freund überlassen.
- vor 6 Jahren
nein , die wohnung ist generell geschützt, nur bei gefahr im verzug, ansonsten dürfen sie es nicht, nur mit beschluss
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- JuliedelaMerLv 7vor 6 Jahren
Nur mit Durchsuchungsbeschluss
Außer: bei akuter Gefährdung der anderen Mieter - dann bricht die Polizei die Tür auf