ZaRAcH
Hallo,
Ich bin seit September 2013 als Aushilfe angestellt bis August 2014.
Als ich den Vertrag unterschrieben habe, wurde mir gesagt, das ich keinen Urlaubsanspruch habe. Nach längerer Recherche fand ich nun aber raus, das der Urlaub nicht einfach abgesprochen werden darf.
Nun ist aber meine Frage, ich war von Januar 14 bis August 14 als Aushilfe angestellt und bin dann am 01.September wurde ich auf Teilzeit hochgestuft.
In der Aushilfszeit hatte ich maximal 89 stunden, seltener mal bis zu 100.
Ein Tag entspricht 8,5 Stunden
Laut meiner Rechnung: Monat / Tag = Durchschnitt / Wochen im Monat = Tage pro Woche
89 / 8,5 = 10,47 / 4 = 2,61 Tage pro Woche gerundet 3 Tage pro Woche = 12 Urlaubstage im Jahr.
Wenn ich im August als Aushilfe gehe, stehen mir doch 8 Urlaubstage zu? Durch meine Teilzeit ist dann Vertraglich festgelegt worden, das man 2 Tage pro Monat erhält, also 24 im Jahr. von dem 9 Monat bis zum 12 Monat sind es 8 Tage.
Also habe ich anspruch auf 16 Urlaubstage, oder ?
Angerechnet wurden mir lediglich 39 Stunden / 7 (Urlaubsstunden) = 5,5 Tage.
Jürgen NRW
Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Dabei muss die Vorgabe aus dem Bundesurlaubsgesetz beachtet werden.