Ich höre immer wieder widersprüchliche Informationen. Öfter lese ich 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats, stimmt das? Auch schon gehört habe ich 6 Wochen zum Quartalsende, aber das wäre ja sehr lang!
2015-01-01T03:43:13Z
PS: Es gilt dür den Fall, dass nichts im Arbeitsvertrag vermert ist. Angestelltentätigkeit in einem kleinen Unternehmen (< 30 Mitarbeiter)
erwin Lindemann2015-01-01T03:51:48Z
Das steht gewöhnlich im Arbeitsvertrag, es gibt aber auch gesetzliche Bestimmungen. Für Angestellte galt früher 6 Wochen zum Quartalsende. Ob das auch heute noch so seine Gültigkeit hat weiß ich nicht.
"§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.