Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Ich höre immer wieder widersprüchliche Informationen.
Öfter lese ich 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats, stimmt das?
Auch schon gehört habe ich 6 Wochen zum Quartalsende, aber das wäre ja sehr lang!

2015-01-01T03:43:13Z

PS: Es gilt dür den Fall, dass nichts im Arbeitsvertrag vermert ist. Angestelltentätigkeit in einem kleinen Unternehmen (< 30 Mitarbeiter)

erwin Lindemann2015-01-01T03:51:48Z

Das steht gewöhnlich im Arbeitsvertrag, es gibt aber auch gesetzliche Bestimmungen.
Für Angestellte galt früher 6 Wochen zum Quartalsende.
Ob das auch heute noch so seine Gültigkeit hat weiß ich nicht.

Jürgen NRW2015-01-01T03:47:18Z

"§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeit­nehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungs­frist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalender­monats,

2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalender­monats,

3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalender­monats,

4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalender­monats,

5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalender­monats,

6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Ka­lendermonats,

7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Ka­lendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitneh­mers liegen, nicht berücksichtigt.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsfristen.html#tocitem3