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Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Ich höre immer wieder widersprüchliche Informationen.

Öfter lese ich 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats, stimmt das?

Auch schon gehört habe ich 6 Wochen zum Quartalsende, aber das wäre ja sehr lang!

Update:

PS: Es gilt dür den Fall, dass nichts im Arbeitsvertrag vermert ist. Angestelltentätigkeit in einem kleinen Unternehmen (< 30 Mitarbeiter)

2 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    "§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeit­nehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungs­frist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

    1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalender­monats,

    2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalender­monats,

    3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalender­monats,

    4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalender­monats,

    5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalender­monats,

    6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Ka­lendermonats,

    7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Ka­lendermonats.

    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitneh­mers liegen, nicht berücksichtigt.

    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Ha...

  • vor 6 Jahren

    Das steht gewöhnlich im Arbeitsvertrag, es gibt aber auch gesetzliche Bestimmungen.

    Für Angestellte galt früher 6 Wochen zum Quartalsende.

    Ob das auch heute noch so seine Gültigkeit hat weiß ich nicht.

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