Meine Oma bekommt seit Jahren Geld vom Sozialamt. Was auch richtig klasse ist. Wir sind echt dankbar , das man in diesem Land unterstützt wird, wenn man Hilfe braucht. Mein Opa lebte seit Jahren getrennt von ihr , aber sie waren nicht geschieden.Er bekam auch teilweise Hilfe vom Amt . Vor ein paar Wochen ist er leider verstorben. Und seine Rente soll jetzt meine Oma bekommen und noch eine einmalige Auszahlung. Weiß nicht mehr wie das hieß .Soll so üngefähr 2000 Euro sein. Aber das Amt will jetzt einen Großteil oder besser gesagt fast alles davon haben , weil sie seit Jahren meine Oma unterstützt . Dürfen die das Geld anforden ?
Tupelo2014-11-17T03:37:15Z
Beste Antwort
Ich gehe auch davon aus, dass das zumindest anteilig einbehalten/eingefordert wird...
Weshalb ich aber schreibe hat einen anderen Grund: Mancher Tünnes hier scheint dermaßen schwach begabt zu sein, dass er den Sinn einfacher Buchstabenkombinationen nicht zu kapieren in der Lage ist... Was eigentlich ist an dieser Frage unverständlich? Wer die Frage nicht kapiert, sollte Foren wie diese besser meiden... Es sei denn, es macht ihm Vergnügen immerwährend auf seine Defizite aufmerksam gemacht zu werden......
Sozialhilfeempfänger dürfen meines Wissens nach geringe Ersparnisse haben, ich kann dir aber nicht sagen in welcher Höhe. Da sie doch eh vom Staat lebt, würde ich mich an ihrer Stelle bei einem Anwalt informieren, die Kosten werden doch eh getragen.
deine Oma wird wahrscheinlich Witwenrente bekommen, und wenn sie damit über dem Hilfesatz liegt, wird das Amt wohl etwas zurückfordern, bzw, keine Geld mehr zahlen die Rente von Verstorbenen wird ( glaube ich ) 3 Monate an die Ehegatten bezahlt
es kann also durchaus sein, daß auch etwas zurückgezahlt werden muß