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Darf das Sozialamt das Geld zurückverlangen?

Meine Oma bekommt seit Jahren Geld vom Sozialamt.

Was auch richtig klasse ist. Wir sind echt dankbar , das man in diesem Land unterstützt wird, wenn man Hilfe braucht.

Mein Opa lebte seit Jahren getrennt von ihr , aber sie waren nicht geschieden.Er bekam auch teilweise Hilfe vom Amt . Vor ein paar Wochen ist er leider verstorben. Und seine Rente soll jetzt meine Oma bekommen und noch eine einmalige Auszahlung. Weiß nicht mehr wie das hieß .Soll so üngefähr 2000 Euro sein. Aber das Amt will jetzt einen Großteil oder besser gesagt fast alles davon haben , weil sie seit Jahren meine Oma unterstützt .

Dürfen die das Geld anforden ?

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren
    Beste Antwort

    Ich gehe auch davon aus, dass das zumindest

    anteilig einbehalten/eingefordert wird...

    Weshalb ich aber schreibe hat einen anderen Grund:

    Mancher Tünnes hier scheint dermaßen schwach

    begabt zu sein, dass er den Sinn einfacher Buchstabenkombinationen nicht zu kapieren in der

    Lage ist...

    Was eigentlich ist an dieser Frage unverständlich?

    Wer die Frage nicht kapiert, sollte Foren wie diese

    besser meiden...

    Es sei denn, es macht ihm Vergnügen immerwährend

    auf seine Defizite aufmerksam gemacht zu werden......

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Das Übergangsgeld wird leider nach dem SGB angerechnet.

    Quelle:Sozialgesetzbuch

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Bin mir nichts sicher, aber ich denke schon.

  • Kate
    Lv 4
    vor 6 Jahren

    Sozialhilfeempfänger dürfen meines Wissens nach geringe Ersparnisse haben, ich kann dir aber nicht sagen in welcher Höhe. Da sie doch eh vom Staat lebt, würde ich mich an ihrer Stelle bei einem Anwalt informieren, die Kosten werden doch eh getragen.

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  • vor 6 Jahren

    In diesem Falle leider ja. Das Übergangsgeld fällt unter das anzurechnende Einkommen. Ich würde die Leistungsbescheide ggfs. doch prüfen lassen, bei solchen Regelungen verrechnet sich das Sozialamt häufig

  • vor 6 Jahren

    deine Oma wird wahrscheinlich Witwenrente bekommen, und wenn sie damit über dem Hilfesatz liegt, wird das Amt wohl etwas zurückfordern, bzw, keine Geld mehr zahlen

    die Rente von Verstorbenen wird ( glaube ich ) 3 Monate an die Ehegatten bezahlt

    es kann also durchaus sein, daß auch etwas zurückgezahlt werden muß

  • Du, schau mal. Deine Oma und dein Opa haben hoffentlich ein bisschen Rente bekommen, oder?

    Sozialhilfe dient nur, wenn die Rente nicht reicht und soll nicht als Einkommen gelten.

    Einkommen ist, wenn schon, dann dir Rente, die sie beziehen, da sie ja jahrelang in die Rentenkasse einbezahlt haben.

    Nun hat deine Oma aber 2000 Euro von deinem Opa "geerbt" bzw. bekommen.

    Ob sie das Geld jetzt zurückzahlen muss oder nicht, das kann ich dir nicht sagen.

    Aber das Sozialamt könnte jetzt von deiner Oma verlangen, dass sie von diesem Geld jetzt leben soll.

    Also Miete bezahlen, essen, trinken usw.

    Hängt von der Entscheidungskraft des Mitarbeiters vom Sozialamt ab.

    Da deine Oma jedoch bis zu ihrem Lebensende anscheinend Sozialhilfe bekommen wird, MUSS SIE jetzt das Geld zurückbezahlen. So gleicht sich die Hilfe dann aus.

    Dafür aber bezahlt ihr das Sozialamt regelmässig die Wohnung, sorgt dafür, dass deine Oma nicht hungrig ist usw. usw.

    Und da solltest du schon mal froh sein.

    Stell dir vor, du würdest in einem Land leben, in dem DU FÜR DEINE OMA finanziell sorgen müsstest.

    Das wäre doch ganz, ganz schlimm für dich, oder?

    Also sind die 2000 Euro dann nichts im Gegensatz, was deine Grosselten bis jetzt bekommen haben.

    Ridvana

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