Stimmt das man 51% zu hause sein muss damit man weiterhin kindergeld und unterhalt bekommt?

Der Vater meiner Freundin meinte das sie 51% in der Woche zu hause sein muss, damit die weiter hin Kindergeld und Unterhalt von der Mutter bekommen, da sie des öfteren bei ihrem Freund übernachtet wenn sie nicht gerade Urlaub oder Ferien sind stimmt das?

Fred2014-09-09T00:49:59Z

Unsinn

Der Elch2014-09-08T21:46:26Z

Unsinn!

whyskyhigh2014-09-08T21:16:47Z

nein

Marita2014-09-08T14:10:36Z

Sie muß ihren Hauptwohnsitz dort haben!
LG Marita

Anonym2014-09-08T12:54:13Z

Sie muß ihren ersten Wohnsitz dort haben.
Laut Definition ist das der Ort der überwiegenden Lebensgestaltung.

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