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Stimmt das man 51% zu hause sein muss damit man weiterhin kindergeld und unterhalt bekommt?

Der Vater meiner Freundin meinte das sie 51% in der Woche zu hause sein muss, damit die weiter hin Kindergeld und Unterhalt von der Mutter bekommen, da sie des öfteren bei ihrem Freund übernachtet wenn sie nicht gerade Urlaub oder Ferien sind stimmt das?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Der Vater irrt.

  • vor 7 Jahren

    Unsinn!

  • vor 7 Jahren

    nein

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Sie muß ihren ersten Wohnsitz dort haben.

    Laut Definition ist das der Ort der überwiegenden Lebensgestaltung.

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  • vor 7 Jahren

    Nein - wo hat der denn sowas her?

    Ich bin auch allein Erziehend und der Vater zahlt den Unterhalt für sein Kind aber auf solche Idee kam er noch nie - ich habe doch trotz Kind ein Recht auf meine eigne persönlichkeit und muss doch nicht nur für mein Kind da zu sein

    Gehe auch mal mit Freundinen alleine ins Kino oder mit dem Freund tanzen - aber dann ist meine Kleine bei Omi und schläfft dort und meine Eltern nehmen sie auch am Tage wenn ich was vorhabe ohne mein Kind - deswegen bin ich doch keine schlechte Mutter

    Wichtieg ist dass das Kind nicht alleine zu Hause ist wenn die Mutter, beim Freund übernachtet oder tanzen geht - wenn er dieses beweisen kann - hat er trotzdem nicht das Recht, den Unterhalt zu kürzen oder nicht zu bezahlen- dann soll er es dem Jugendamt melden oder mal ein ernstes Wort mit ihr reden - denn es ist auch sein Kind

  • Fred
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Unsinn

  • Marita
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Sie muß ihren Hauptwohnsitz dort haben!

    LG Marita

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