Muss man bei der YC-Teilnahme mittlerweile hinnehmen, dass man als Trottel bezeichnet wird?
Die Äußerung eines ehrverletzenden Werturteils in Form einer Beschimpfung, wie Depp, Idiot oder Trottel erfüllt den Tatbestand einer Beleidigung. Nach § 185 StGB kann gemäß § 194 Abs.1 StGB auf Antrag des Opfers eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden. Nun habe ich aktuell einen Kommentar von JIN (idiotisch... Trottel) vor 2 Tagen als beleidigend an Yahoo gemeldet:
/question/index?qid=20140905031933AAiPKFj
Geschehen ist soweit nichts, der Kommentar steht nach wie vor. Gegen wen kann ich nun klagen? Die Daten von JIN sind für mich ja nicht zugänglich. Und welchen Streitwert kann man für ein derartiges Verfahren sinnvollerweise ansetzen? Noch läuft mein Vertrag zu einer Rechtsschutzversicherung.
Offenbar wird die Intention meiner Antwort auf die im Link gestellte Frage von einigen nicht begriffen. Ich kritisiere nicht die Legasthenie an sich sondern diese offensichtlichen Defizite im Kontext mit der unbelegten Unterstellung des Fragestellers, der seinerseits einigen Bevölkerungen mangelnde Bildung vorhält. Das ist so, als wenn Herr U. Hoeneß den Griechen mangelnde Steuermoral vorwürfe,