Muss man bei der YC-Teilnahme mittlerweile hinnehmen, dass man als Trottel bezeichnet wird?

Die Äußerung eines ehrverletzenden Werturteils in Form einer Beschimpfung, wie Depp, Idiot oder Trottel erfüllt den Tatbestand einer Beleidigung. Nach § 185 StGB kann gemäß § 194 Abs.1 StGB auf Antrag des Opfers eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden. Nun habe ich aktuell einen Kommentar von JIN (idiotisch... Trottel) vor 2 Tagen als beleidigend an Yahoo gemeldet:
/question/index?qid=20140905031933AAiPKFj
Geschehen ist soweit nichts, der Kommentar steht nach wie vor. Gegen wen kann ich nun klagen? Die Daten von JIN sind für mich ja nicht zugänglich. Und welchen Streitwert kann man für ein derartiges Verfahren sinnvollerweise ansetzen? Noch läuft mein Vertrag zu einer Rechtsschutzversicherung.

2014-09-08T06:05:02Z

Offenbar wird die Intention meiner Antwort auf die im Link gestellte Frage von einigen nicht begriffen. Ich kritisiere nicht die Legasthenie an sich sondern diese offensichtlichen Defizite im Kontext mit der unbelegten Unterstellung des Fragestellers, der seinerseits einigen Bevölkerungen mangelnde Bildung vorhält. Das ist so, als wenn Herr U. Hoeneß den Griechen mangelnde Steuermoral vorwürfe,

?2014-09-08T02:09:07Z

Beste Antwort

Das Internet ist nach wie vor in weiten Bereichen rechtsfreie Zone ..
... und das gilt insbesondere im Bereich von Klein- und Massenverstössen gegen Recht, Gesetze und öffentliche Ordnung ..
Massenhafte Beleidigungen von Personenen des öffentlichen Lebens gibt es in fast allen Foren , und NIEMAND unternimmt etwas dagegen ...
... und ebenso ist die Lage , wenn es um die Rechte von Otto Normaluser geht : Kein Mensch interessiert sich dafür ..
Es gab ja vor einiger Zeit ein Urteil - EUGH ? - , wonach die Betreiber von Internetforen dem Opfer einer Straftat ( Beleidigung, Verleumdung ... ) auf SCHADENERSATZ haften, wenn der Betreiber nach einem entsprechenden Hinweis den beleidigenden Inhalt nicht in angemessener Zeit entfernt . Nur : Bei den Personen des öffentlichen Lebens, also zBsp der Politiker , scheitert das schon daran , dass diese davon in 99,99% der Fälle davon keine Kenntnis erlangen - Frau Merkel hat wahrhaftig Besseres zu tun ....
Du als Privatperson kannst mE von yahoo unter Berufung auf dieses Urteil Schmerzensgeld verlangen ....viel Erfolg !
PS : Ich schau mal ob ich die von mir inhaltlich zitierte Entscheidung noch finde ...
Hier eine Anwältin zum Thema :http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/providerhaftung-bei-verleumdung-und-beleidigung-im-internet
.. und dieses Urteil ist in dem Zusammenhang auch wichtig :
http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17012

blauclever2014-09-08T15:17:14Z

Was heißt da "mittlerweilen"?

So etwas und noch ganz andere Sachen habe ich hier schon vor Jahren lesen dürfen. Trotzdem bin ich immer noch hier - im Gegensatz zu einigen der Leute, die mir liebevolle Bezeichnungen zuschickten.

A Bayer hoid einfach vui aus ...;)

A.H.Nungslos2014-09-08T12:53:50Z

Musst du nicht, aber wie es schon >Fred< sagte: es lohnt leider nicht, deshalb deine Nerven zu reizen.
So lange der "Betreiber" tatenlos zusieht - ändert sich hier bekanntermaßen (wohl niemals) nichts!

whyskyhigh2014-09-08T09:04:44Z

nein
ruf die polizei an
ips sind alle gesichert

Fred2014-09-08T08:55:27Z

Es lohnt sich nicht über so etwas aufzuregen.

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