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Muss man bei der YC-Teilnahme mittlerweile hinnehmen, dass man als Trottel bezeichnet wird?

Die Äußerung eines ehrverletzenden Werturteils in Form einer Beschimpfung, wie Depp, Idiot oder Trottel erfüllt den Tatbestand einer Beleidigung. Nach § 185 StGB kann gemäß § 194 Abs.1 StGB auf Antrag des Opfers eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden. Nun habe ich aktuell einen Kommentar von JIN (idiotisch... Trottel) vor 2 Tagen als beleidigend an Yahoo gemeldet:

/question/index?qid=20...

Geschehen ist soweit nichts, der Kommentar steht nach wie vor. Gegen wen kann ich nun klagen? Die Daten von JIN sind für mich ja nicht zugänglich. Und welchen Streitwert kann man für ein derartiges Verfahren sinnvollerweise ansetzen? Noch läuft mein Vertrag zu einer Rechtsschutzversicherung.

Update:

Offenbar wird die Intention meiner Antwort auf die im Link gestellte Frage von einigen nicht begriffen. Ich kritisiere nicht die Legasthenie an sich sondern diese offensichtlichen Defizite im Kontext mit der unbelegten Unterstellung des Fragestellers, der seinerseits einigen Bevölkerungen mangelnde Bildung vorhält. Das ist so, als wenn Herr U. Hoeneß den Griechen mangelnde Steuermoral vorwürfe,

15 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Das Internet ist nach wie vor in weiten Bereichen rechtsfreie Zone ..

    ... und das gilt insbesondere im Bereich von Klein- und Massenverstössen gegen Recht, Gesetze und öffentliche Ordnung ..

    Massenhafte Beleidigungen von Personenen des öffentlichen Lebens gibt es in fast allen Foren , und NIEMAND unternimmt etwas dagegen ...

    ... und ebenso ist die Lage , wenn es um die Rechte von Otto Normaluser geht : Kein Mensch interessiert sich dafür ..

    Es gab ja vor einiger Zeit ein Urteil - EUGH ? - , wonach die Betreiber von Internetforen dem Opfer einer Straftat ( Beleidigung, Verleumdung ... ) auf SCHADENERSATZ haften, wenn der Betreiber nach einem entsprechenden Hinweis den beleidigenden Inhalt nicht in angemessener Zeit entfernt . Nur : Bei den Personen des öffentlichen Lebens, also zBsp der Politiker , scheitert das schon daran , dass diese davon in 99,99% der Fälle davon keine Kenntnis erlangen - Frau Merkel hat wahrhaftig Besseres zu tun ....

    Du als Privatperson kannst mE von yahoo unter Berufung auf dieses Urteil Schmerzensgeld verlangen ....viel Erfolg !

    PS : Ich schau mal ob ich die von mir inhaltlich zitierte Entscheidung noch finde ...

    Hier eine Anwältin zum Thema :http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/...

    .. und dieses Urteil ist in dem Zusammenhang auch wichtig :

    http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17012

  • vor 7 Jahren

    Das ist doch mittlerweile das Niveau bei YC. Also vergiß es.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Das Internet macht die Menschen nicht dümmer:

    Es macht ihre Dummheit nur besser sichtbar.

  • vor 7 Jahren

    Es ist eindeutig, daß sie Beleidigung in einem Forum auch dasselbe Gewicht hat wie im RL, du brauchst das nicht hinnehmen und kannst rechtlich dagegen vorgehen. Die Strafe kann hier etwa 1000€ betragen, wenn ich mal den Bußgeldkatalog StVO zu Rate ziehe.

    Allerdings hat dich die Orthographie eines Fragestellers nicht weiter zu interessieren, solange die Frage noch verständlich ist, kann sie strotzen vor Fehlern, auch die Yahoo Richtlinien sind entsprechend. Das hier ist kein Deutschkurs, sondern ein Wissensforum. Im Gegensatz dazu ist deine Antwort außerdem als keinerlei auf die Frage eingehend zu werten; was als solches gegen die Richtlinien verstößt.

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  • aeneas
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Nein,das muss man nicht hinnehmen aber uebers Wochenende hat auch die sagenumwobene Stella frei, da passiert nichts in Sachen Loeschung; es sei denn, ausser Dir melden noch andere User die DIR zugefuegte Schmach.... Es bedarf immer mehrerer User, die den Meldebutton klicken, um die Automatik in Sachen Loeschung in Gang zu bringen Du musst also wohl oder uebel den Montag abwarten und wenn Du Pech hast, loescht die Dame vom "Team" erstmal all die anderen Meldungen. - Obwohl ich Dich verstehe, finde ich, Du solltest es gelassen nehmen; wenn keine Loeschung erfolgt, das Team nochmal direkt anschreiben. - Darueber nachzudenken, gegen wen Du nun klagen koenntest und welcher Streitwert fuer eine solche Lappalie angesetzt werden muss, erscheint mir allerdings etwas weltfremd, wenn nicht gar laecherlich.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Klagen?..

    Hier gibt es keine Klagemauer.-))..Vergiss es, blocke den Typen und gut ist es..

  • vor 7 Jahren

    Was heißt da "mittlerweilen"?

    So etwas und noch ganz andere Sachen habe ich hier schon vor Jahren lesen dürfen. Trotzdem bin ich immer noch hier - im Gegensatz zu einigen der Leute, die mir liebevolle Bezeichnungen zuschickten.

    A Bayer hoid einfach vui aus ...;)

  • Fred
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Es lohnt sich nicht über so etwas aufzuregen.

  • vor 7 Jahren

    Ach Picus, mit solchen Fragen wirst du das hiesige Niveau auch nicht retten.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ich sage das einmal so: Man braucht keine Prüfung!

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