gleiches Recht fürt alle -auch für Deutsche?

Laut EuGH beschränkt die deutsche Regelung die Niederlassungsfreiheit, die in den 1970er-Jahren mit der Türkei vereinbart wurde. © dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH / Thomas Frey

Die Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken sind nicht rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag (10. Juli) entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies soll die Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren.

Im Fall der Türkei verstießen die Sprachanforderungen jedoch gegen Vereinbarungen mit dem EU-Vorläufer Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vom Beginn der 1970er Jahre, urteilten die Richter (Rechtssache C-138/13). Damals vereinbarten beide Seiten, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe.

Anlass des Luxemburger Richterspruchs ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Richter dort müssen den Fall entscheiden und baten ihre Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Eine türkische Frau möchte ihrem seit 1998 in Deutschland lebenden Mann folgen. Die Botschaft in Ankara lehnte ihre Anträge auf ein Visum jedoch immer wieder ab, da die Frau nicht über die nötigen Sprachkenntnisse verfüge. Nach deutschen Angaben ist sie Analphabetin.

Die deutsche Regelung stelle eine unrechtmäßige Beschränkung der mit der Türkei vereinbarten Niederlassungsfreiheit dar, erklärten die EuGH-Richter.

aeneas2014-07-11T09:30:25Z

Das sind die "Segnungen" des EU-Rechts; es setzt deutsche Rechtsgepflogenheiten ausser Kraft.

Slovak082014-07-10T07:26:36Z

Diese türkische Frau kann allerdings keinen Sprachtest ablegen, da sie nicht lesen und schreiben kann. Folglich ist sie eine totale Analphabetin. Nur das war ausschlaggebend für die EuGH-Richter.

?2014-07-10T07:22:42Z

Und was ist jetzt deine Frage? Jedenfalls haben alle das gleiche Recht. Wenn ein deutscher Arbeitnehmer in der Türkei seine Frau nachholen will, braucht die auch kein Türkisch zu lernen.

🌸Lilliena2014-07-10T07:07:12Z

Die Richter haben es schon geschnallt. Wenn man in eine deutsche Großstadt einwandert, braucht man in gewissen Gegenden nicht die Landessprache zu können.
Die Analpabetin ist sicher eine Fachraft, die hier händeringend gesucht wird. *Ironie off

edan1822014-07-10T07:04:37Z

um das weiterzuführen .>> Warum werden nicht mit Gleichem Recht (auslandische) Straftäter mit-
samt ihrern Angehörigen ausgewiesen - wenn der Ausweisungsgrund gegeben ist . nur weil die Kinder Ihre Heimatsprache nicht sprechen da sie ja in Deutschland in die Schule gegangen sind. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Wir - müssen - das hinnehmen ???
Und um keinen falschen Gedanken aufkommen zu lassen . Ich kenne viele sehr nette -AUSLÄNDER die sich an die Deutschen Spielregeln halten , und damit keinerlei Probleme haben oder aufkommen lassen ....

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